Weiterentwicklung des Europäischen Sozialschutzes notwendig, aber mit Augenmaß

In seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 teilt der Bundesrat die Auffassung der europäischen Kommission, dass die zunehmende Digitalisierung und dadurch neu entstehenden Arbeitsformen die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und Selbständigen erfordert. Allerdings dürfe die von der EU beabsichtigte Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz die Mitgliedstaaten nicht darin beeinträchtigen, die Grundprinzipien ihrer sozialen Sicherungssysteme selbst festzulegen.

Die Pläne der europäischen Kommission

Mit der Weiterentwicklung sollen insbesondere diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch soziale Sicherungssysteme abgesichert sind, geschützt werden. Konkret beabsichtigt die Kommission mit ihrer Initiative, Lücken bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Invalidität, Renten und Berufsunfälle zu schließen.

Für all diese Situationen ist eine Versicherungspflicht vorgesehen. Der Zugang von Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung soll freiwillig sein, in den übrigen Bereichen unterliegen auch sie einer Versicherungspflicht.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Ansprüche aus den Sozialschutzsystemen beim Wechsel zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen zusammengerechnet und übertragen werden können.

Außerdem sind sie aufgefordert, ein angemessenes Schutzniveau für alle Beschäftigte in allen Beschäftigungsformen sicherzustellen sowie Arbeitnehmer und Selbständige über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Prüfungsauftrag an die Bundesregierung

Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben der EU-Kommission fordert der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme auf, die einzelnen Aspekte genau auf ihre Umsetzbarkeit prüfen.

Ausdrücklichen Klärungsbedarf sieht er bei der Frage, ob Sozialhilfeleistungen der Ratsempfehlungen unterfallen sollen oder nicht.

Die Bestimmung, dass Beiträge und Ansprüche beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Alterssicherung und zwischen privater und gesetzlicher Alterssicherung nicht beeinträchtigt werden dürfen, hält er aufgrund der unterschiedlichen Sicherungssysteme in Deutschland für nicht realisierbar.

Sicherzustellen sei, dass Ansprüche ungeachtet der Art der Erwerbstätigkeit über verpflichtende und freiwillige Systeme hinweg erhalten blieben.

Da die Bundesländer fürchten, dass Selbständigen die Wahl genommen wird, sich bei der Zahlung ihrer Sozialbeiträge zwischen Regelbeiträgen und Beitragszahlungen nach tatsächlichem Einkommen zu entscheiden, ist auch dies von der Bundesregierung nochmals zu durchleuchten.

Quelle und Dokumente: 87/18 der 968. Bundesratssitzung am 08.06.2018

Abbildung: pixabay.com – moritz320