Stärkung der Herzgesundheit

Der Bundestag berät am 6.11.2024 den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Damit sollen Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. Beraten wird auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel “Primärprävention stärken – Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung erhalten“

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelung soll laut Regierung zur Senkung der Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit beitragen. Die im westeuropäischen Vergleich geringere Lebenserwartung in Deutschland werde insbesondere auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit zurückgeführt, heißt es in der Vorlage. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien hierzulande die häufigste Todesursache, die 2021 ein Drittel aller Todesfälle umfasst habe. Mit rund 57 Milliarden Euro hätten Krankheiten des Kreislaufsystems 2020 die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem verursacht.

Die vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten sollen neben die Förderung einer gesunden Ernährung und mehr Bewegung treten. Konkret geplant ist die Verbesserung der Früherkennung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Erweiterte Leistungen zur Früherkennung

Daher wird ein gesetzlicher Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Untersuchungen für Kinder und Jugendliche (U/J) vorgesehen. Es wird festgelegt, dass die Krankenkassen zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 einladen.

Für Erwachsene im Alter von 25, 40 und 50 Jahren sind in Ergänzung der bestehenden Gesundheitsuntersuchung (GU) sogenannte Check-ups im Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen. Um die Teilnahme an der erweiterten GU zu fördern, sollen die Krankenkassen dazu einladen. Versicherte erhalten zudem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren, etwa Diabetes, in Apotheken.

Krankenkassen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm DMP) anzubieten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Anforderungen an ein neues DMP für Versicherte mit hohem Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung beschließen. 

Antrag der Union

Die Unionsfraktion fordert eine Stärkung der Primärprävention, um schwere Erkrankungen möglichst zu vermeiden. Das Risiko für eine koronare Herzerkrankung oder einen Herzinfarkt sowie andere Erkrankungen könne durch einen gesunden Lebensstil erheblich verringert werden, heißt es in ihrem Antrag.

Wer sich regelmäßig bewege, auf ein Körpergewicht im Normalbereich achte, nicht rauche und wenig Alkohol trinke, trage wesentlich zur effektiven Vorbeugung bei, schreiben die Abgeordneten. Die Stärkung der Primärprävention sei daher unverzichtbar, um Krankheiten zu vermeiden und gleichzeitig das Gesundheitssystem zu stärken. 

Kritik am „Gesundes-Herz-Gesetz“

Nicht geboten sei die Einführung von unbegründeten bevölkerungsweiten Screening-Programmen, heißt es in dem Antrag in Anspielung auf das Gesundes-Herz-Gesetz der Bundesregierung. Fachverbände befürchten einen Anstieg der Medikalisierung innerhalb großer Bevölkerungsgruppen, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die „Verabschiedung vom Leitgedanken der Prävention“. Dazu gibt es eine ausführliche Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Den Stand der Diskussion Ende August beschreibt das Ärzteblatt.

Gesundheitsbildung in Schulen

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, eine gezielte Förderung von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen sicherzustellen. Es müssten Vorhaben unterlassen werden, die den Trend hin zu einer stärkeren Medikalisierung verstärken. Ferner sollte sich die Bundesregierung mit den Ländern dafür einzusetzen, Schulgesundheitsfachkräfte zu etablieren und verpflichtende Einheiten zur Gesundheitsbildung in Schulen einzuführen, die gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung in den Lehrplan integrieren.

Unterstützung durch Kardiologen

Eine überwiegend positive Beurteilung des Gesetzesvorhaben veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) im Juli 2024.

Weiterberatung in den Ausschüssen

Sowohl der Gesetzentwurf als auch der Oppositionsantrag wird nach der Bundestagsdebatte in den Ausschüssen weiterberaten. Dabei soll jeweils der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen.

Quellen: Bundestag, G-BA, DKG, aerzteblatt.de

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Mehr Spielraum bei U6 bis U9

Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Dezember die Corona-Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern bis Ende März 2022 verlängert.

Hohe Inzidenz bei Kindern

In der derzeit vorherrschenden vierten Corona-Welle sind gerade Kinder stark von Infektionen betroffen. Ziel der Verlängerung der Sonderregelung ist es, Kinderarztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.

Keine Ausnahmen bei unter 1-jährigen Kindern

Für die Untersuchungen U1 bis U5 gilt dagegen keine Ausnahme. Denn in den ersten 6 Lebensmonaten bedarf es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen stehen in § 26 SGB V. In dieser Vorschrift wird auch der G-BA beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zu erlassen.

Kinder-Richtlinie

Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA alle Details hierzu fest. Neben speziellen Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene gehören die Kinderuntersuchungen in festgelegten Abständen dazu.

Auch zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen sind für Kinder und Jugendliche eine Leistung der GKV. Der G-BA legt in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) die Details hierzu fest.

Kinderuntersuchungsheft

Die vorgesehenen Untersuchungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume wahrgenommen werden. Im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde.

Das Gelbe Heft wird den Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme übergeben.

Untersuchungen im Überblick

 ZeitraumMaßnahmen
U1Neugeborenen-ErstuntersuchungKontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen, Screening auf kritische angeborene Herzfehler, Screening zur Früherkennung von angeborenen Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, des Blut-, des Immunsystems und des neuromuskulären Systems sowie Mukoviszidose, Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB
U23. – 10. LebenstagUntersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U34. – 5. LebenswochePrüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens
U43. – 4. LebensmonatUntersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U56. – 7. LebensmonatUntersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U610. – 12. LebensmonatKontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit
U721. – 24. LebensmonatTest der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a34. – 36. LebensmonatFrühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten
U846. – 48. LebensmonatIntensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.
U960. – 64. LebensmonatPrüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.
 0 – 6 JahreFrüherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechs Untersuchungen ab dem 6. Lebensmonat, Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Kariesrisiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes, Auftragen von Fluoridlack zur Schmelzhärtung bzw. bei hohem Kariesrisiko.
 6 – 18 JahreMaßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen: Ab dem 12. Lebensjahr werden die jährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
 13 – 14 JahreJugendgesundheitsuntersuchung

Quelle: G-BA – Kinderrichtlinie

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