Rentenversicherungsbericht 2024

Der Rentenversicherungsbericht 2024 gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle und zukünftige Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Er liefert wichtige Informationen für alle, die sich für ihre Altersvorsorge interessieren oder beruflich mit dem Thema befasst sind.

Kernpunkte des Berichts:

  • Finanzielle Entwicklung: Der Bericht prognostiziert die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung für die nächsten 15 Jahre. Hierbei werden Faktoren wie die demografische Entwicklung, die wirtschaftliche Lage und gesetzliche Änderungen berücksichtigt.
  • Rentenniveau: Es wird eine Prognose zum Rentenniveau abgegeben, das angibt, wie hoch die Renten im Verhältnis zu den durchschnittlichen Löhnen sind.
  • Beitragssatz: Der Bericht gibt Auskunft über den voraussichtlichen Beitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Rentenversicherung zahlen müssen.
  • Nachhaltigkeitsrücklage: Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage wird dargestellt. Diese Rücklage dient als Puffer für Schwankungen in der Rentenversicherung.
  • Auswirkungen gesetzlicher Änderungen: Der Bericht analysiert, wie sich geplante oder bereits beschlossene Gesetzesänderungen auf die Rentenversicherung auswirken.

Wichtige Erkenntnisse aus dem Bericht 2024:

  • Stabiles Rentenniveau: Trotz der demografischen Herausforderungen wird ein stabiles Rentenniveau in den kommenden Jahren prognostiziert.
  • Beitragssatz stabil: Der Beitragssatz soll in den kommenden Jahren stabil bleiben.
  • Auswirkungen des Rentenpakets II: Die Auswirkungen des Rentenpakets II, das eine Stabilisierung des Rentenniveaus und den Aufbau eines Generationenkapitals vorsieht, werden im Bericht bewertet.

Rentenhöhe 2023

Im Jahr 2023 hat die gesetzliche Rente aus Altersgründen bei durchschnittlich 1.099 Euro im Monat gelegen (Männer: 1.346 Euro; Frauen: 903 Euro). Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente lag bei 972 Euro (Männer: 963 Euro; Frauen: 979 Euro). 

Mehrfachrenten

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass von den rund 21,2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 Prozent (rund 4,2 Millionen) mehr als eine Rente erhielten, also sogenannte Mehrfachrentnerinnen und -rentner waren. Diese Zahl hat sich gegenüber 2022 kaum verändert; 85 Prozent der Mehrfachrentner waren demnach Frauen.

Kleinstrenten

Zu den Kleinstrenten führt die Regierung aus, dass sowohl bei Paaren als auch bei alleinstehenden Personen jeweils nur vier bis acht Prozent der Haushalte Renten unter 500 Euro monatlich beziehen. Bei Paaren machen diese Kleinstrenten demnach aber nur sechs Prozent des gesamten Haushaltsbruttoeinkommens aus. Weitere Einkünfte neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen dazu, dass diese Gruppe sogar über ein überdurchschnittlich hohes Bruttoeinkommen verfügt. Dies gilt auch für alleinstehende Männer mit Renten unter 500 Euro. Der Anteil dieser Renten am Gesamteinkommen beträgt bei ihnen zehn Prozent, ihr Bruttoeinkommen ist ebenfalls überdurchschnittlich. Bei alleinstehenden Frauen mit Kleinstrenten liegt das Bruttoeinkommen unter dem Durchschnitt. Bei ihnen ist auch die Bedeutung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Anteil von 17 Prozent am Gesamteinkommen höher.

Quelle: Bundestag, Bundesregierung

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Langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber hat die Bundesregierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beauftragt, Vorschläge für die langfristige Leistungsdynamisierung zu erarbeiten und bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorzulegen. Hierbei sollte insbesondere auch die Ausgabenseite der SPV betrachtet werden. Der vorliegende Bericht, der am 19.8.2024 dem Bundestag vorgelegt wurde, beinhaltet sowohl die Expertise der Exekutive als auch der Wissenschaft und wird gestützt durch objektive Studien und Analysen, die als Anlagen beigefügt sind. Mit diesem Bericht liegen nunmehr datengestützte Darstellungen möglicher Szenarien für eine systemische Weiterentwicklung der sozialen Pflegeversicherung, die damit verbundenen Langfristprojektionen zu ihrem Finanzierungsbedarf bis zum Jahr 2060 sowie mögliche Stellschrauben auf der Ausgaben-, wie auch der Einnahmenseite mit entsprechenden Finanzwirkungen vor.

Analyse des aktuellen Systems

Ausgangspunkt der dem Bericht zugrunde liegenden Überlegungen für eine langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung war den Angaben zufolge die Analyse des aktuellen Systems. Danach wird der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen ambulant versorgt. Von den rund 5,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen entsprach dies Ende 2023 laut Vorlage rund 4,4 Millionen (rund 84 Prozent). 3,1 Millionen Menschen wurden danach überwiegend durch Angehörige gepflegt, rund 700.000 (rund 13 Prozent) Menschen wurden vollstationär und rund 140.000 (rund drei Prozent) in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe versorgt.

Gesamtausgaben

Die Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung lagen im Jahr 2023 bei rund 59,2 Milliarden Euro, wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht. Die Ausgaben für die ambulanten Leistungen beliefen sich danach auf rund 36,2 Milliarden Euro, für stationäre Leistungen lagen sie bei rund 19,7 Milliarden Euro (ohne stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe rund 19,3 Milliarden Euro).

Demografischer Wandel

Wie die Autoren ausführen, stellt der demografische Wandel für das Umlageverfahren, in dem die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erfolgt, eine besondere Herausforderung dar: „Zum einen geht damit ein erwartbarer Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials einher, das zu einem weit überwiegenden Teil die Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung bestimmt. Zum anderen werden neben der Tatsache, dass die Zahl der Pflegebedürftigen über das demografiebedingt erwartbare Maß steigt, auch die Babyboomer in den kommenden Dekaden potenziell zu Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern, was den Druck auf die Ausgabenseite nochmals erhöht“, heißt es dazu in der Vorlage weiter.

Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen

In der Gesamtschau führt dies dem Bericht zufolge bei einem unveränderten Beitragssatz und gleichzeitiger Konstanthaltung des Realwertes der Leistungen zu einem Auseinanderlaufen von Ausgaben und Einnahmen der Pflegeversicherung. Hierdurch würden sowohl die Finanzierbarkeit als auch die Leistungsfähigkeit gefährdet. Darüber hinaus gefährdeten Preis- und Lohnentwicklung, und damit einhergehende steigende Eigenanteile die Akzeptanz des Teilleistungssystems.

Finanzielle Überforderung pflegebedürftiger Menschen

Daneben verweisen die Autoren darauf, dass die Empfängerzahlen und die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung durch die „zum Teil deutlichen Leistungsausweitungen“ vor allem in der letzten Dekade stark gestiegen sind. Gleichzeitig stiegen die pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege respektive die Zuzahlungen in der ambulanten Pflege weiter. Dies führe zunehmend zu einer finanziellen Überforderung pflegebedürftiger Menschen. Ursächlich hierfür seien insbesondere „die krisenbedingte Verteuerung der Sachkosten, die gesetzlich verpflichtende Bezahlung von professionell Pflegenden auf Tarifniveau, sowie die gesetzlichen Vorgaben für die personelle Ausstattung und der gleichzeitig wirkende Fachkräfteengpass in der Pflege“.

Vier Grundszenarien

In dem Bericht werden zugleich „Grundszenarien möglicher Ausgestaltungsoptionen eines zukünftigen Systems“ aufgezeigt. Ausgehend vom Teilleistungscharakter und der Umlagefinanzierung des jetzigen Systems (inklusive ergänzender Kapitaldeckung zur Beitragssatzstabilisierung) seien alternative Ausgestaltungsoptionen entwickelt worden. „In der Kombination der systemprägenden Elemente Teil- versus Vollleistungssystem und Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren (mit Augenmerk auf Demografiefestigkeit) ergeben sich vier Grundszenarien für die konstitutive Ausgestaltung der sozialen Pflegeversicherung, wird dazu in der Vorlage des Weiteren ausgeführt.

Reformbedarf

Damit werden den Autoren zufolge die Möglichkeiten unterschiedlicher Reichweiten der Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit von einer sozialen Teilabsicherung bis hin zur sozialen Vollabsicherung dargelegt. Diese könnten laut Unterrichtung jeweils über eine verpflichtende ergänzende Kapitaldeckung in unterschiedlicher Organisationsform und Ausprägung bis hin über ein reines Umlageverfahren finanziert werden. Je nach Ausgestaltung seien die künftige Finanzierungslücke sowie der sich daraus ergebende notwendige Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite kleiner oder größer.

Quellen: Bundesregierung, Bundestag, FOKUS-Soziarecht

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