Renten steigen um 4,57 Prozent

Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. März 2024 steigen die Renten zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent.

Das gehe aus den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund hervor. Die Rentenanpassung liege damit im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent.

Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hat, erfolgt die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich.

Die Rentenanpassung 

Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Nachhaltigkeitsfaktor

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Niveauschutzklausel

Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.

Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten

Gleichzeitig treten zum 1. Juli Verbesserungen für EM-Rentnerinnen und EM-Rentner in Kraft (EM=Erwerbsminderung).

Quelle: BMAS, Fokus-Sozialrecht

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Rentenpaket 2

Ziel der jetzt vorgestellten Rentenreform der Bundsregierung ist es, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent zu halten. Das ist eine Konsequenz aus dem letzten Rentenversicherungsbericht von 2023, der ohne Gegenmaßnahmen ein Absinken des Rentenniveaus bis Mitte der 30er Jahre auf nur noch 45 Prozent prognostizierte.

Sicherungsniveau dauerhaft konstant

Um das Rentenniveau zu stabilisieren, soll im neuen § 154 Absatz 3 festgelegt werden, dass „das Sicherungsniveau vor Steuern über das Jahr 2039 hinaus bei 48 Prozent konstant zu halten“ ist. Da dies aber eine drastische Steigerung des Beitragssatzes nach sich ziehen würde, sucht man nach Lösungen, um diese Steigerung zu begrenzen.

Helfen soll dabei ein Lieblingsprojekt des Finanzministers: die Finanzierung mittels Aktien.

Wie soll das funktionieren?

Um die Beitragszahler langfristig zu entlasten, wird mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund ein dauerhaft bestehender Kapitalstock aufgebaut. Es werden keine Beitragsmittel in diesen Kapitalstock fließen.

Stiftung „Generationenkapital“

Die zusätzliche Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Stiftung „Generationenkapital“ soll ab 2036 eine Entlastung des Beitragssatzes durch Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Diese Mittel werden renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt.

strikt zweckgebunden

Innerhalb des Generationenkapitals wird ein Sicherheitspuffer bei Ausschüttungen eingerichtet, mit dem die Substanz des Stiftungsvermögens, insbesondere die gewährte Darlehenssumme, geschützt wird. Die Mittel aus dem Generationenkapital sind strikt an den Zweck gebunden, als Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet zu werden.

Beitragssatz bis 2045

Der Beitragsatz, der laut Bundesregierung bis 2027 bei 18,6 Prozent gehalten werden kann, werde bis 2035 auf 22,3 Prozent steigen und ab dann mit Hilfe des „Generationenkapitals“ bis 2045 stabil bleiben.

Warnung vor Aktien auf Pump

Aus den Reaktionen – vor allem der Sozialverbände – wird deutlich, dass diese aktienbasierte Rentenfinanzierung bei vielen mulmige Gefühle auslöst. So schreibt der paritätische Gesamtverband, Aktien auf Pump zu kaufen, bringe kaum Rendite und sei extrem risikoreich. Die gesetzliche Rentenversicherung sei denkbar ungeeignet, um damit an der Börse zu spekulieren.

Bürgerversicherung

Um die gesetzliche Rente als Herzstück der Sozialversicherungen armuts- und zukunftsfest zu machen, brauche es vielmehr die Umgestaltung zu einer echten Bürgerversicherung, fordert der Wohlfahrtsverband; eine Bürgerversicherung, in die ohne Ausnahme alle einzahlten – auch Beamte, Politiker und Selbständige. Die Beiträge seien nicht allein an den Löhnen, sondern an allen Einkünften, auch Kapitalerträgen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu bemessen. 

Ziel einer durchgreifenden Reform müsse es sein, die Rente armutsfest zu machen, fordert der Verband und schlägt dazu u.a. die Wiederanhebung des Rentenniveaus, die Einführung einer armutsvermeidenden Mindestrente und eine deutliche Erhöhung der Altersgrundsicherung vor. 

Quelle: BMAS, Paritäischer Gesamtverband, FOKUS-Sozialrecht

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Rentenversicherungsbericht, Rentenerhöhung 2024

Im November 2023 wurde der Rentenversicherungsbericht 2023 vom Bundestag verabschiedet, im Bundesrat wurde er Anfang Februar 2024 „zur Kenntnis“ genommen. Die Bundesregierung veröffentlicht jährlich einen Rentenversicherungsbericht, in dem die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dargestellt wird. Gesetzliche Grundlage ist § 154 SGB VI.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Für Ende 2023 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 44,5 Milliarden Euro (1,67 Monatsausgaben) geschätzt.
  • Der Beitragssatz bleibt bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bis zum Jahr 2030 steigt der Beitragssatz auf 20,2 Prozent und bleibt damit deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 22 Prozent. Im letzten Jahr des Vorausberechnungszeitraums (2037) beträgt der Beitragssatz 21,1 Prozent.
  • Bis zum Jahr 2037 steigen die Renten um insgesamt knapp 43 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei rund 48,2 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent.

Dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus

Die Berechnungen gehen dabei stets von geltendem Recht aus. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und der Einstieg in die teilweise Kapitaldeckung zur Dämpfung der Beitragssatzentwicklung werden in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Ohne diese ausstehende Reform würde das Rentenniveau nach 2025 stufenweise über 46,9 Prozent im Jahr 2030 bis auf 45,0 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2037 sinken.

3,5 Prozent

Für den kommenden Juli wird in dem Rentenversicherungsbericht (Seite 39) mit einer Rentensteigerung von bundesweit rund 3,5 Prozent gerechnet. Der Rentenwert steige dann auf 38,92 Euro. Der Anstieg geht vor allem auf die im Schnitt gestiegenen Löhne zurück. Der endgültige Wert für die Anhebung zum 1. Juli 2024 ist jedoch noch nicht festgelegt und wird erst im Frühjahr bestimmt. Die Renten werden jährlich im Sommer unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angepasst.

Einheitlicher Rentenwert

Im letzten Jahr gab es noch mal eine unterschiedliche Anpassung in den alten und den neuen Bundesländern. Mit der Erhöhung der Rentenwerte 2023 wurde die Angleichung der Rentenhöhe in ganz Deutschland ein Jahr früher als geplant vollzogen.

Quellen: Bundestag, Bundesrat, BMAS, FOKUS-Sozialrecht

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Renten ab Juli 2022

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland deutlich um 5,35 Prozent und in den neuen Ländern um 6,12 Prozent. Damit ergibt sich eine Anhebung des Rentenwerts von gegenwärtig 34,19 Euro auf 36,02 Euro und des Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Nachholfaktor

Im Rahmen der Anpassung wird eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt: Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerhöhung verrechnet wird und damit die Rentenanpassung der tatsächlichen Lohnentwicklung folgt.

statistischer Revisionseffekt

In diesem Zusammenhang wird auch ein statistischer Revisionseffekt bereinigt, durch den im vergangenen Jahr die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung um etwa zwei Prozentpunkte zu gering ausgefallen war, was sich aufgrund der Rentengarantie aber nicht auf die Höhe der Renten ausgewirkt hatte. Damit passt auch das Sicherungsniveau vor Steuern (sogenanntes Rentenniveau) wieder zur Haltelinie von 48 Prozent. Im Ergebnis ergibt sich so ein Ausgleichsbedarf in Höhe von -1,17 Prozent, der mit der diesjährigen Rentenanpassung abgebaut wird.

Lohnentwicklung

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8 Prozent in den alten Ländern und rund 5,3 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch Zeiten der Kurzarbeit verbeitragt werden.

Nachhaltigkeitsfaktor

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit + 0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die überzeichnete Dämpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert.

Rentenniveau

Mit einer Schutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt nach der berechneten Rentenanpassung 48,14 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten.

Neue Bundesländer

Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent). Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.

Quelle: BMAS

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