Hitzeschutz

In den vergangenen Jahren sind regelmäßig tausende Menschen an Hitze gestorben. Nach früheren Angaben der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerats starben 2022 insgesamt 4.500 Menschen hitzebedingt. Im Jahr 2018 mit einem besonders heißen Sommer seien es sogar 8.700 Hitzetote gewesen.

Das Gesundheitsministerium und das Umweltschutzministerium lud am 26.6.23 Vertreterinnen und Vertreter aus der Pflege, der Ärzteschaft, der Kommunen sowie Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft zu einem Auftaktgespräch über einen nationalen Hitzeplan ein. Grundlage dafür ist ein Impulspapier. Ziel ist, Warnung und Reaktion bei Hitzewellen zu verbessern.

Ausgangssituation

Das Impulspapier beschreibt als Ausgangssituation, dass mit dem Klimawandel das Auftreten von Hitzewellen immer wahrscheinlicher geworden sei. Diese beeinflussten Gesundheit, Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit unserer
Gesellschaft. Deshalb müsse sich Deutschland für kommende Hitzewellen noch besser aufstellen. Jährlich führe Hitze nicht nur zu Todesfällen, sondern beeinflusse auch das Krankheitsgeschehen.

Ziele

Anknüpfend an Erfahrungen anderer Länder, die – wie Frankreich nach dem Hitzesommer 2003 – schon entsprechende Hitzeschutzpläne haben, sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  1. Sensibilisierung der Bevölkerung sowie insbesondere der vulnerablen Gruppen zur
    Vornahme von Schutzmaßnahmen bei auftretenden Hitzeschutzwellen.
  2. Reduzierung und Vermeidung von Todesfällen sowie Abmilderung von
    Krankheitsverläufen.
  3. Auslösen von Interventions- und Kommunikationskaskaden (Auslösen von
    Schutzmaßnahmen) durch gezielte Information.
  4. Verbesserung und Verbreitung der wissenschaftlichen Evidenz.

Strategie

Die Strategie basiert auf folgenden 5 Bausteinen:

1. Nutzung des Hitzewarnsystems zum Standard machen. Das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ist eine hervorragende Möglichkeit, auch über digitale Lösungen, Menschen vor bevorstehenden Hitzewellen zu warnen und könnte perspektivisch Grundlage für das Auslösen von Interventionskaskaden sein.

2. Früherkennung durch Monitoring verbessern. Das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt im Auftrag des BMG im Zeitraum von Juni bis September 2023 erstmals aussagekräftige wöchentliche Auswertungen zur Übersterblichkeit durch Hitze in Deutschland. Die erste Auswertung wurde am 22. Juni 2023 auf der RKI-Website veröffentlicht: www.rki.de/hitzemortalitaet.

3. Hitzeschutzkampagne durch das BMG. Handlungswissen im Alltag zu fördern, ist ein wichtiger Schutzfaktor. Dies ist laienverständlich auf der Webseite www.klima-mensch-gesundheit.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aufbereitet und wird systematisch erweitert.

4. Schutz vulnerabler Gruppen. Der Schutz vulnerabler Gruppen – wie Ältere, Kinder, Vorerkrankte, Pflegebedürftige, Alleinlebende, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose – ist oberstes Ziel der Hitzeprävention.

5. Hitzeschutz auf Bundesebene institutionell verankern. Um Hitzeprävention und Hitzeschutz wirksam betreiben zu können, sind zahlreiche nichtadministrative Akteurinnen und Akteure einzubeziehen. Das BMG schlägt deswegen gemeinsam mit den Beteiligten des „Klimapakt Gesundheit“ und weiteren für den Hitzeschutz zentralen Akteuren eine „Konzertierte Aktion Hitze“ vor.

Notfall

Darüber hinaus braucht es für den Fall einer sehr intensiven, außergewöhnlichen Hitzewelle, z.B. mit Dürre, Trinkwasserknappheit, Überlastung von Krankenhäusern, Stromausfällen, Waldbränden übergreifende Lösungen und Reaktionsmöglichkeiten.

Quelle: BMG, RKI, BZgA

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Notfall-BAFöG

In dieser Woche werden im Bundestag diverse Gesetzesvorlagen behandelt, die inhaltlich in den Rahmen von FOKUS-Sozialrecht passen und in den nächsten Tagen auch hier beschrieben werden. Am Mittwoch und Donnerstag (22.9. und 23.9.22) wird unter anderem beraten über das

28. BAFöG-Änderungsgesetz

Über den Kabinettsentwurf des „Notfall-BAFöGs“ haben wir hier schon im Mai 2022 berichtet. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Kreis der BAföG-Empfänger in Notlagen erweitern zu können. Viele Auszubildende hätten während der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und seien dadurch in finanzielle Notlagen geraten, heißt es in der Vorlage. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich mittlerweile wieder erholt habe, sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein.

Beschlussempfehlung

Der Bildungsausschuss  hat dazu eine Beschlussempfehlung vorbereitet. Danach solle die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, im Falle einer bundesweiten Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ hat. Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch Schülerinnen und Schüler umfassen, die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden.

Bundestag beschließt Notlage

Die Notlage werde vom Bundestag beschlossen und müsse alle drei Monate verlängert werden. Bestehe eine Notlage länger als sechs Monate, könne entschieden werden, ob die Bafög-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werde. Es gehe hier ausdrücklich nur um bundesweite Krisen, die Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben. Um im Krisenfall Bafög zu bekommen, müssen Antragsteller laut Gesetzentwurf nachweisen, dass sie ihren Nebenjob verloren haben. Es muss laut SPD allerdings nicht explizit nachgewiesen werden, dass die Krise auch der Grund für den Wegfall des Jobs ist. Hier reiche die zeitliche Komponente.

Kritik aus der Opposition

Kritisiert wurde im Bildungsausschuss von der Opposition, dass der Notfallmechanismus beispielsweise in der aktuellen Energiekrise nicht greife, obwohl die Inflation viele Studierende in eine finanzielle Notlage bringen könnte. Außerdem werde die ie Implementierung des Notfallmechanismus im Krisenfall zu viel Zeit benötigen. Teilzeitstudierende keine Zusicherung auf Unterstützung. Auch internationale Studierende profitieren im Krisenfall nicht vom Notfallmechanismus.

Zwei Instrumente

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Notfall-BAFöG

Am kommenden Freitag, den 20. Mai, wird über die 27. BAFöG-Reform im Bundesrat entschieden. Bildungsministerin legte nun einen Entwurf für eine 28. Änderung nach.

Notfallmechanismus

Mit dieser Änderung, die am Mittwoch im Kabinett beschlossen wurde, will die Regierung das BAföG um einen dauerhaften Notfallmechanismus ergänzen. Damit können künftig in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie Schüler und Studierende vorübergehend BAföG bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind. So soll verhindert werden, dass junge Menschen ihre Ausbildung oder ihr Studium etwa wegen eines verlorenen Nebenjobs abbrechen müssen. 

Lehren aus der Pandemie

Eine solche Notlage muss dann der Deutsche Bundestag feststellen. Die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, so die Bildungsministerin, wie schnell junge Menschen finanziell in Schwierigkeiten geraten könnten. Die Pandemie sei ohnehin eine große Belastung für sie gewesen. Deshalb sei der neue Mechanismus auch das klare Signal, dass sie gesehen würden und wie schon durch den Heizkostenzuschuss unsere Unterstützung erhielten.

Verordnungsermächtigung

Mit dem 28. BAföGÄndG wird eine Verordnungsermächtigung ins BAföG aufgenommen, die vorsieht, dass im Falle einer vom Bundestag zu beschließenden Notlage auch ein normalerweise von BAföG-Leistungen ausgeschlossener Personenkreis Leistungen nach dem BAföG erhalten kann.

Dies betrifft beispielsweise Studierende, die zu häufig oder zu spät die Fachrichtung ihres Studiums gewechselt haben, über die Regelstudienzeit hinaus studieren, die Altersgrenze überschritten haben, ihren Studienfortschritt nicht nachweisen konnten oder deren Eltern ein zu hohes Einkommen haben.

Zwei Instrumente

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer

In der jetzt dem Bundesrat vorliegenden BAFöG-Änderungsgesetz ist im neuen § 15a Abs. 1b BAFöG schon eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, die es der Bundesregierung ermöglicht, bei gravierenden Krisensituationen, die den Hochschulbetrieb nicht nur regional erheblich einschränken, die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG entsprechend angemessen zu verlängern.

Quellen: Bundesrat, BMBF, FOKUS-Sozialrecht

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