3,74 Prozent Rentenerhöhung

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent. Dies teilt das BMAS in seiner Presseerklärung vom 6. März 2025 mit.

Noch gilt die Niveauschutzklausel

Bis zum 1. Juli 2025 gilt für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum 1. Juli 2025 ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau. Der aktuelle Rentenwert wird also zum 1. Juli 2025 so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent erreicht wird.

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung liegt bei 3,69 Prozent und basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Schließlich spielt auch die für Beschäftigte und Rentenbeziehende unterschiedliche Veränderung der Sozialabgaben eine Rolle, die wegen der Anpassung nach Mindestsicherungsniveau zu einer leicht höheren Rentenanpassung im Vergleich zur anpassungsrelevanten Lohnentwicklung führt.

66 Euro

Damit ergibt sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.

Was passiert danach?

Das Rentenpaket II, offiziell das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz, wurde am 29. Mai 2024 vom Bundeskabinett beschlossen und ist seitdem im parlamentarischen Verfahren. Es soll das Rentenniveau langfristig bei mindestens 48 Prozent sichern und durch den Aufbau eines Generationenkapitals (Kapitaldeckung über den Aktienmarkt) die Rentenversicherung zukunftssicher machen. Die zweite und dritte Lesung stehen noch aus, und angesichts des Endes der Ampel-Koalition ist unklar, ob und wann das Gesetz final verabschiedet wird.

Rentenreform wird neu verhandelt

Ohne die Niveauschutzklausel wird der Rentenwert wieder vollständig nach den regulären Anpassungsregeln in § 68 SGB VI berechnet. Das bedeutet, dass er von Faktoren wie der Lohnentwicklung, dem Nachhaltigkeitsfaktor (Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern) und der wirtschaftlichen Lage abhängt. In der Praxis könnte der Rentenwert dann stagnieren oder sogar sinken, wenn die Lohnentwicklung schwach ist oder der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassung bremst. Es gibt keine automatische Garantie mehr für ein Mindestniveau. Für die neue Regierung heißt das, die Rente muss in den Koalitionsvertrag.

Quellen: BMAS, FOKUS Sozialrecht,

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