Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde Krisenvorsorge für Pflegeeinrichtungen in § 113 Abs. 1 SGB XI gesetzlich verankert und 2022 Anforderung zur Qualitätssicherung in Krisensituationen für die verschiedenen Versorgungsbereiche von der Pflegeselbstverwaltung vereinbart.
Dort heißt es: “Für den Fall akuter Krisensituationen, wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter/Naturkatastrophen oder Pandemien, die Einfluss auf die Versorgung haben können, hält der Träger der vollstationären Pflegeeinrichtung in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden seiner Kommune ein Krisenkonzept vor.”
Handreichung
Nun gibt es eine Handreichung, die den Einrichtungen helfen soll, ein Krisenkonzept zu erstellen. Die Handreichung wurde erstellt von einer verbändeübergreifende Arbeitsgruppe durch den Fachausschuss Altenhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erstellt.
Die vorliegende Handreichung (inklusive Materialien) wurde vorrangig für das vollstationäre Versorgungssetting konzipiert, so dass auch solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen diese grundsätzlich nutzen und ggf. auf besondere Bedarfe hin anpassen können.
Vier Bereiche
Die Handreichung gliedert sich im Kern in vier wesentliche Bereiche:
- Vorbereitungen auf Großschadenslagen und Katastrophen;
- Krisenstab, Notfallpläne und Mitarbeitende;
- Material und Bevorratung und abschließend
- Zusammenarbeit und Vernetzung.
Checklisten und Notfallpläne
Dazu gibt es diverse Checklisten, Musterschreiben und Notfallpläne für die praktische Anwendung vor Ort, die im anpassbaren Format im Anhang zu finden sind. Am Ende befindet sich eine Quellen- und Literatursammlung, die zur weiterführenden Beschäftigung mit dem Thema dient und die auch Informationen mit Blick auf die Selbst- und Nachbarschaftshilfe umfasst (z.B. für die Sensibilisierung und Information von Mitarbeitenden).
Es ist davon auszugehen, dass angesichts der Klimakrise und der veränderten Sicherheitslage solche Ereignisse in Zukunft eher zu als abnehmen werden.
Quelle: Paritätischer Gesamtverband
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