Kindergeld ohne Antrag

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten und bekanntesten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bisherige Regelung

Um Kindergeld zu erhalten, muss nach geltendem Recht ein elektronischer oder schriftlicher unterschriebener Antrag gestellt werden. Mit dem Antrag wird gegenüber der Familienkasse dargelegt, dass das Kind und die kindergeldberechtigte Person die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Soweit mehrere Personen (üblicherweise beide Elternteile) kindergeldberechtigt sind, wird in dem Antrag auch bestimmt, welche Person das Kindergeld erhalten soll. Schließlich sind die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen und die Mitwirkungspflichten anzuerkennen.

Ziel des Entwurfs

Mit Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes wird es der Familienkasse ermöglicht, nach der Geburt eines Kindes für Zwecke des steuerrechtlichen Kindergeldes auf einen Antrag zu verzichten. Diese Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist.

Once-Only-Prinzip

Zur effektiven Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen auch Ausweitungen von Datenübermittlungen an die Familienkasse. Damit wird es den Familien erspart, amtlich bekannte Informationen wiederholen zu müssen („Once-Only-Prinzip“). Durch den Datenaustausch werden zudem ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert. Damit wird der Prozess der Gewährung von Kindergeld weiter entbürokratisiert und zugleich stärker qualitätsgesichert.

Zeitplan

Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten, die Auszahlung ohne Antrag wird dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein:

  1. In einer ersten Stufe soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bisher das Kindergeld erhält.
  2. In einer zweiten Stufe soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
    • mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt,
    • von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und
    • mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Ungerechtigkeit bleibt

Der Gesetzentwurf bedeutet sicherlich eine Entlastung für kindergeldberechtigte Familien. Von einem SPD-Finanzminister könnte man aber auch erwarten, dass er endlich mal die grobe Ungerechtigkeit angeht, dass reichere Eltern mit Hilfe des Steuerfreibetrags de facto deutlich mehr Kindergeld beziehen können.

Quellen: Bundesfinanzministerium, FOKUS-Sozialrecht

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Eckpunkte für die Auszahlung von Klimageld

Das Finanzministerium hat es nach der Verabschiedung von Christian Lindner schnell geschafft, die Rahmenbedingungen für einen Auszahlungsmechanismus zu schaffen, mit dem Gelder direkt, sicher und unbürokratisch an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausgezahlt werden können. Damit, so Finanzminister Kukies, könnten Menschen schnell und zielgerichtet unterstützt werden. Solche weitgehend automatisierten Direktauszahlungen des Bundes könnten zudem dazu beitragen, dass öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden. Ziel sei es, dass der Basismechanismus, mit dem pauschale Auszahlungen möglich sind, im Jahr 2025 zur Verfügung stehe. Über konkrete Leistungen müsse die künftige Bundesregierung entscheiden.

zu spät für das Klimageld der Ampel

Damit wäre ein großes Hindernis für die Auszahlung des lange versprochenen Klimageldes aus dem Weg geräumt. Für die Ampel-Regierung kommt das natürlich zu spät. Immerhin könnte sich eine neue Regierung nicht mehr damit herausreden, dass die Auszahlung zu kompliziert sei. Ob das Klimageld von der nächsten Bundesregierung allerdings gewollt ist, ist natürlich ungewiss.

Bundeszentralamt für Steuern

Kernelement des Direktauszahlungsmechanismus ist die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft bereits. Über die Familienkasse wurden rund 13,9 Mio. Kontoverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert. Bürgerinnen und Bürger können seit dem 27. November ihre IBAN über das BZSt-Portal BOP sowie über ELSTER eigenständig zuspeichern. Darüber hinaus kann gegenüber der Hausbank das Einverständnis erklärt werden, dass diese die IBAN an das BZSt übermittelt.

Warten auf das Leistungsgesetz

Der Basismechanismus ist darüber hinaus für Schnittstellen offen, die künftig auch weitgehend automatisierte, beispielsweise einkommensabhängige Auszahlungen ermöglichen könnten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit der Etablierung des Basismechanismus ist noch keine Leistung verbunden, dafür bedarf es eines ergänzenden Leistungsgesetzes.

Quelle: Bundesfinanzministerium , wikipedia, FOKUS-Sozialrecht

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