Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Dezember die Richtlinien für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um weitere komplexe, schwer therapierbare und/oder seltene Erkrankungen erweiert. Diesmal geht es um Multiple Sklerose sowie um Knochen- und Weichteiltumore.

Was bedeutet ASV?

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer und/oder seltener Erkrankungen. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und übernehmen gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung. Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren angeboten werden.

rechtliche Grundlage

Nach dem Gesetz ( § 116b SGB V) ist eine ASV grundsätzlich möglich für Patientinnen und Patienten mit

  • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen sowie für
  • hochspezialisierte Leistungen.

Richtlinien

Der G-BA legt in der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) Näheres zu diesem Versorgungskonzept fest. Er definiert generelle Anforderungen, die für alle ASV-Angebote gelten sowie erkrankungsspezifische Anforderungen. Die erkrankungsspezifischen Anforderungen betreffen beispielsweise die Qualifikation des ASV-Teams und den diagnostischen und therapeutischen Leistungsumfang.

um welche Krankheiten geht es?

Bislang liegen erkrankungsspezifische ASV-Anforderungen für folgende Leistungsbereiche vor:

  • ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
  • Gehirntumoren und Tumoren an peripheren Nerven
  • gynäkologische Tumoren
  • Hämophilie
  • Hauttumoren
  • Kopf-Hals-Tumoren
  • Lungentumoren und Tumoren des Thorax
  • Marfan-Syndrom
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • pulmonale Hypertonie
  • rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen
  • rheumatologische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Sarkoidose
  • Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
  • urologische Tumoren

Informationen für Patient*innen

Patientinnen und Patienten, die an einer Behandlung durch ein ASV-Team interessiert sind, finden auf der Website der ASV-Servicestelle ein Verzeichnis von berechtigten ASV-Teams.

geplant für 2023

Der G-BA legte auch die beiden Erkrankungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-Angebot erarbeiten wird: zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges. Die Beschlüsse werden voraussichtlich im Dezember 2023 gefasst.

Quelle: G-BA

Abbildung: pixabay.com hospital-840135_1280.jpg