Der erste Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit nimmt Gestalt an. In der Kabinettssitzung am 6. Juni 2018 wurde das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält diverse Verbesserungen für gesetzlich Krankenversicherte. Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) im Kabinett beschlossen weiterlesen
Kategorie: Solex.News
Kongressprogramm der ConSozial 2018 ist verfügbar
Ab jetzt können Sie Ihren Besuch auf der diesjährigen ConSozial planen, das Programm ist online! Die 20. ConSozial findet vom 7.-8. November in Nürnberg statt und wartet wieder mit spannenden Vorträgen und Workshops auf. Kongressprogramm der ConSozial 2018 ist verfügbar weiterlesen
Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Familiennachzug liegt vor. Er regelt näher, unter welchen Voraussetzungen ab dem 1. August 2018 ausländische Familienangehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten in das Bundesgebiet nachziehen können. Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten weiterlesen
Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet
Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. haben am 17. Mai 2018 sieben Gründungsmitglieder die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländischer Pflegekräfte (BAGAP) gegründet. Damit wurde ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte geschaffen. Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet weiterlesen
Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets
Ein Mensch mit Behinderung, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe durch den Sozialhilfeträger, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist.
Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets weiterlesen
Neues Hilfeangebot für pflegende Kinder und Jugendliche
Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat am 7. Mai 2018 auf dem Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin das Unterstützungsprojekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ vorgestellt.
Mit dem Projekt, das im Wesentlichen im Wesentlichen aus der Internetseite www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung besteht, soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich belastet und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.
„Pausentaste“ soll jungen Pflegenden dabei helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym.
Die Pausentaste richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.
Abbildung: fotolia – Jonathan Stutz
Barrierefreier Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ am 27. April 2018 im Bundestag vorgestellt. Mit diesem Gesetz soll unter anderem der barrierefreie Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen durchgesetzt werden:
Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie (EU) 2016/2102 verabschiedet, die am 23. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Zweck der Richtlinie ist, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck müssen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Grundlage zur Schaffung eines solchen Zugangs sind die weltweit anerkannten Empfehlungen der Richtlinien für barrierefreie Internetinhalte („Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.0“). Diese Empfehlungen legen fest, wie Websites und deren Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind.
Die Umsetzung in nationales Recht muss bis spätestens zum 23. September 2018 erfolgen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 27. April im Bundesrat einbrachte, sieht folgende Änderungen vor:
- Anpassung des Anwendungsbereichs des bisherigen § 12 Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) an den Anwendungsbereich der Richtlinie,
- Angleichung der Regelungen für Internet und Intranet öffentlicher Stellen des Bundes und Verankerung einer grundsätzlich umfassenden und nicht mehr aufzuschiebenden Pflicht zur barrierefreien Gestaltung aller vom Anwendungsbereich umfassten Webinhalte im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfristen,
- Aufnahme einer Ausnahmeregelung für den Fall einer unverhältnismäßigen Belastung für die öffentlichen Stellen,
- Regelung einer Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen, die einen Feedbackmechanismus und eine Verlinkung auf das Durchsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle enthält,
- Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Regelung des periodischen Monitorings,
- Anpassung der Regelung zur Berichterstattung der obersten Bundesbehörden mit Erweiterung hinsichtlich eines periodischen Berichts über den Stand der Barrierefreiheit im Bereich Informationstechnik,
- Regelung einer Berichterstattung der Länder an den Bund zur Vorbereitung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission.
Betroffen von der Änderung sind insbesondere der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wenn sie im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht-gewerblicher Art erfüllen, z. B. Sozialversicherungsträger, Kultureinrichtungen.
Für Schulen und Kitas können die Bundesländer Ausnahmen vorsehen.
Quellen:
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- Entwurf der Bundesregierung: „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“
Abbildung: fotolia – vege
Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung gefordert
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2018 dafür ausgesprochen, das Instrument der Assistierten Ausbildung sowohl fachlich als auch inhaltlich weiterzuentwickeln und zu entfristen. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor (Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen).
Dieser Entwurf zielt unter anderem darauf ab, die Assistierte Ausbildung für lernschwache Jugendliche um zwei Jahre zu verlängern. Der Bundesrat sieht allerdings die Notwendigkeit der Weiterentwicklung und diversen Verbesserungsbedarf. Weiterentwicklung der Assistierten Ausbildung gefordert weiterlesen
Fristverlängerungen für Maßnahmen im Arbeitsförderungsrecht
Das Arbeitsförderungsrecht enthält eine Reihe von befristeten Regelungen, die laut Gesetz demnächst auslaufen würden. Um deren Gültigkeit zu verlängern, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ eingebracht und am 27. April 2018 im Bundestag vorgestellt.
Mit diesem Gesetz, das am Tag nach Verkündung in Kraft treten soll, sollen folgende Arbeitsförderungsmaßnahmen verlängert werden:
Maßnahmen der Assistierten Ausbildung
(§ 130 SGB III)
Laut derzeit geltendem Recht können diese Maßnahmen noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Damit steht das Instrument, das auch im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt, letztmals für das im Sommer 2018 beginnende Ausbildungsjahr zur Verfügung.
Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und auf dieser Grundlage dauerhaft über die Zukunft des befristeten Instruments beraten und entscheiden zu können, soll mehr Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Assistierte Ausbildung soll deshalb um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden.
Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Bleibeperspektive
(§§ 131, 132 SGB III)
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und dem Integrationsgesetz wurde der Zugang zu bestimmten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III für Personen ausgeweitet, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet worden ist und die eine gute Bleibeperspektive haben. Dies gilt zum Teil auch für Geduldete und für Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel. Diese Ausweitung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
Die zukünftige Ausgestaltung des Zugangs dieser Personengruppen zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung befindet sich in einer breiten politischen Diskussion. Für die Beratungen und die Umsetzungen ihrer Ergebnisse soll hinreichend Zeit bestehen. Die Sonderregelungen zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung und für die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern werden jeweils um ein Jahr verlängert.
Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk
(§ 133 SGB III)
Diese Sonderregelung ist zurzeit bis zum 31. März 2018 befristet. Ohne eine Verlängerung würde die Regelung in der nächsten Schlechtwetterzeit ab Herbst 2018 nicht mehr gelten. Damit wäre das Ziel der Förderung, Arbeitslosigkeit im Winter möglichst zu vermeiden, im Gerüstbauerhandwerk gefährdet.
Für den Bereich des Gerüstbauerhandwerks wird die Sonderregelung zum Saison-Kurzarbeitergeld daher bis zum 31. März 2021 verlängert.
Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Alg I für überwiegend kurz befristet Beschäftigte (§ 142 Abs. 2 SGB III)
Die Sonderregelung im Recht der Arbeitslosenversicherung, nach der die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für überwiegend kurz befristet Beschäftigte auf sechs Monate verkürzt wird, ist zurzeit bis zum 31. Juli 2018 befristet.
Die Regelung wird bis 31. Juli 2021 verlängert.
Quelle: Entwurf der Bundesregierung: „Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“
Abbildung: fotolia – ferkelraggae
Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose: Positionspapier der Paritätischen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat ein „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ vorgelegt, in der einen konsequenten Paradigmenwechsel fordert. Das „negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege“ müsse gebrochen werden, so der Wohlfahrtsverband in seiner Pressemitteilung. Stattdessen müsse Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rücken. Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose: Positionspapier der Paritätischen weiterlesen