Mehr Geld für Rentner und Versorgungsempfänger

Der Rentenerhöhung steht nichts mehr im Weg. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2018 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2018 sowie der 24. KOV-Anpassungsverordnung 2018 zugestimmt. Damit erhalten Rentner ab dem 1. Juli 2018 bis zu 45 Euro mehr (Standardrentner). Begleitend zur Rentenerhöhung steigen auch die Versorgungsbezüge für Bezieher von Leistungen aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes. Mehr Geld für Rentner und Versorgungsempfänger weiterlesen

Weiterentwicklung des Europäischen Sozialschutzes notwendig, aber mit Augenmaß

In seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2018 teilt der Bundesrat die Auffassung der europäischen Kommission, dass die zunehmende Digitalisierung und dadurch neu entstehenden Arbeitsformen die Weiterentwicklung der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und Selbständigen erfordert. Allerdings dürfe die von der EU beabsichtigte Stärkung des Zugangs zum Sozialschutz die Mitgliedstaaten nicht darin beeinträchtigen, die Grundprinzipien ihrer sozialen Sicherungssysteme selbst festzulegen.

Die Pläne der europäischen Kommission

Mit der Weiterentwicklung sollen insbesondere diejenigen, die aufgrund ihres Beschäftigungsstatus nicht ausreichend durch soziale Sicherungssysteme abgesichert sind, geschützt werden. Konkret beabsichtigt die Kommission mit ihrer Initiative, Lücken bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz, Invalidität, Renten und Berufsunfälle zu schließen.

Für all diese Situationen ist eine Versicherungspflicht vorgesehen. Der Zugang von Selbständigen zur Arbeitslosenversicherung soll freiwillig sein, in den übrigen Bereichen unterliegen auch sie einer Versicherungspflicht.

Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Ansprüche aus den Sozialschutzsystemen beim Wechsel zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen zusammengerechnet und übertragen werden können.

Außerdem sind sie aufgefordert, ein angemessenes Schutzniveau für alle Beschäftigte in allen Beschäftigungsformen sicherzustellen sowie Arbeitnehmer und Selbständige über ihre Sozialversicherungsansprüche und -verpflichtungen zu informieren.

Prüfungsauftrag an die Bundesregierung

Angesichts der sehr detaillierten Vorgaben der EU-Kommission fordert der Bundesrat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme auf, die einzelnen Aspekte genau auf ihre Umsetzbarkeit prüfen.

Ausdrücklichen Klärungsbedarf sieht er bei der Frage, ob Sozialhilfeleistungen der Ratsempfehlungen unterfallen sollen oder nicht.

Die Bestimmung, dass Beiträge und Ansprüche beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen Alterssicherung und zwischen privater und gesetzlicher Alterssicherung nicht beeinträchtigt werden dürfen, hält er aufgrund der unterschiedlichen Sicherungssysteme in Deutschland für nicht realisierbar.

Sicherzustellen sei, dass Ansprüche ungeachtet der Art der Erwerbstätigkeit über verpflichtende und freiwillige Systeme hinweg erhalten blieben.

Da die Bundesländer fürchten, dass Selbständigen die Wahl genommen wird, sich bei der Zahlung ihrer Sozialbeiträge zwischen Regelbeiträgen und Beitragszahlungen nach tatsächlichem Einkommen zu entscheiden, ist auch dies von der Bundesregierung nochmals zu durchleuchten.

Quelle und Dokumente: 87/18 der 968. Bundesratssitzung am 08.06.2018

Abbildung: pixabay.com – moritz320

Bundesrat reagiert verhalten auf Europäische Arbeitsagentur

Zurückhaltend hat sich der Bundesrat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützen die Länder das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Sie warnen aber vor einer Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
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Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet

Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. haben am 17. Mai 2018 sieben Gründungsmitglieder die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländischer Pflegekräfte (BAGAP) gegründet. Damit wurde ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung rund um die Themen zur Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte geschaffen. Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte (BAGAP) gegründet weiterlesen

Bundesteilhabegesetz Reformstufe 2: Das neue SGB IX

Alt und neu schnell nachschlagen – Umfassend und präzise informiert

Seit 1. Januar 2018 ist die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie ändert im „neuen“ SGB IX insbesondere den Teil 1 und damit das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und Verfahrensrecht in wichtigen Punkten:

  • Neuer Begriff der Behinderung
  • Ausweitung der Leistungsgruppen
  • Einführung neuer Beratungsstrukturen
  • Verschärfung der Verbindlichkeit bei der Zuständigkeit
  • Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung
  • Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens zur Koordinierung der Leistungen

Träger der Eingliederungshilfe müssen zudem die neuen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren sowie zu den Vertragsverhandlungen berücksichtigen.

Jeder Beteiligte muss sich daher sofort mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.

Diese WALHALLA Arbeitshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:

  • Die absatzgenaue Gegenüberstellung der Vorschriften von Teil 1, den am 01.01.2018 in Kraft getretenen Paragrafen von Teil 2 (zuständige Eingliederungshilfeträger, Vertragsrecht) sowie die Darstellung der Regelungen zum Gesamtplanverfahren geben einen Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut
  • Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Was gilt ab 2018? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht?
  • Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Modifikationen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts
  • Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie

Kostenübernahme für 24-Pflege im häuslichen Umfeld im Rahmen des Persönlichen Budgets

Ein Mensch mit Behinderung, der im Rahmen einer ambulanten 24-Stunden-Betreuung in häuslicher Umgebung versorgt wird, hat einen Anspruch auf Übernahme der Kosten in voller Höhe durch den Sozialhilfeträger, wenn eine stationäre Versorgung im Einzelfall unzumutbar ist.

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SOLEX – Das elektronische Standardwerk für die soziale Arbeit

Seit über 30 Jahren unterstützt SOLEX die Nutzer auf allen Gebieten des deutschen Sozialrechts. Anlässlich des diesjährigen Jubiläums haben wir SOLEX für Sie neu gestaltet.

FOKUS Sozialrecht: Datengrundlage sozialer Arbeit

Mit über 200 Gesetzen und Verordnungen sowie mehr als 120 erläuterten Sozialleistungen bietet die SOLEX die umfassende rechtliche Grundlage für die effektive Arbeit aller Sozialleistungsträger, Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätigen Personen.

Durch die regelmäßigen Aktualisierungen sind Sie stets auf dem Laufenden. In der Datenbank werden Ihnen Neuerungen angezeigt, so behalten Sie den Überblick über die gerade im Sozialrecht häufigen Änderungen.

SOLEX: Informationsnetz zur Beurteilung sozialrechtlicher Problemstellungen

In Sekundenschnelle prüfen Sie mit SOLEX wichtige Anspruchsvoraussetzungen. Mit einem Mausklick haben Sie die entsprechenden Erläuterungen auf dem Bildschirm – mit Anwendungs- und Berechnungsbeispielen für die Praxis.

Alle Erläuterungen sind mit den dazugehörigen Vorschriften und Entscheidungen verknüpft – so haben Sie alle Informationsquellen im Blick.

Zusätzlich lassen sich zu allen Vorschriften deren unterschiedliche Gültigkeitszeiträume und damit die zu einem bestimmten Zeitpunkt aktuellen Textfassungen aufrufen. So lassen sich auch Sachverhalte aus der Vergangenheit rechtssicher beurteilen. Zusatzvorteil: anhand der verschiedenen Textfassungen können Sie erkennen, was sich im Einzelnen in den Vorschriften geändert hat.

Idee und Konzeption

Die Eigeninitiative eines engagierten Diplom-Sozialwirts und eines technikbegabten Abiturienten liefert die Blaupause: Im Rahmen eines Hochschulseminars zum EDV-Einsatz in der sozialen Arbeit wird die Struktur für ein kleines Rechtsinformationssystems entworfen, ab 1988 das Sozialgesetzbuch digitalisiert und ein Prototyp entworfen. Der WALHALLA Fachverlag erkennt die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und bringt mit SOLEX die erste komfortable Datenbank für Beratungsstellen, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sowie in der Sozialarbeit und Sozialberatung tätige Personen heraus – damals noch auf 5 ¼ Zoll Disketten.

Seither hat sich SOLEX ständig weiterentwickelt, technische und inhaltliche Neuerungen werden beständig eingearbeitet. Über die Jahre gleichgeblieben ist aber die Idee, juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten.

SOLEX spricht die Sprache der Kunden

SOLEX übersetzt die schwierige Gesetzessprache und erläutert komplexe juristische Sachverhalte in einer klaren, auch für „Nichtjuristen“ verständlichen Sprache.

SOLEX beschränkt sich auf das Wesentliche

In SOLEX sind keine rechtshistorischen Ausführungen zu finden. SOLEX beschreibt kurz und knapp die relevanten Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, die sich aus den Sozialleistungsgesetzen ergeben. Weitschweifige juristische Darlegungen von theoretischen Lehrmeinungen gibt es nicht. Zitiert wird nur die wirklich relevante Rechtsprechung.

SOLEX will nach Lebenssituationen führen

SOLEX kommentiert die Sozialgesetzbücher (SGB) nicht paragraphenweise (und damit thematisch zusammenhangslos), sondern baut kontextbezogen Lebenssachverhalte nach. Bereits die Gliederung von SOLEX zeigt, dass SOLEX über die Grenzen der einzelnen SGBs hinweggeht und versucht thematisch zusammengehörige Sozialleistungen darzustellen – und zwar unabhängig davon, welcher Sozialversicherungszweig zuständig ist bzw. welcher Verwaltungszweig zur Bewilligung der Leistung zuständig ist.

SOLEX ist konsequent zum Arbeiten am Rechner optimiert

SOLEX ist keine Übersetzung eines Buches in ein elektronisches Medium. Medienbrüche (die bei diesen Übersetzungen meist unvermeidlich sind) gibt es nicht. Erläuterungen und Vorschriften sind jeweils miteinander so verlinkt, dass von jedem Zugang her gewährleistet ist, dass alle relevanten Querinformationen angezeigt werden. Der Nutzer wird so vom System zur Lösung geführt und muss nicht befürchten, einen Aspekt zu vergessen.

SOLEX ist intuitiv bedienbar

Die Oberfläche von SOLEX ist selbsterklärend. Auf technische Spielereien (aufpoppende Fenster, auf- und zuklappbare Inhaltsverzeichnisse) wurde bewusst verzichtet. Dies bietet zum einen den Vorteil, dass eine Schulung oder eine längere Einarbeitungszeit entfällt und zum anderen, dass Texte in SOLEX schnell und effektiv gefunden werden – ein zeitraubendes Klicken durch zugeklappte Strukturbäume entfällt.

SOLEX findet Gesuchtes schnell und einfach

Bei der Suche wurde bewusst auf komplizierte Suchfelder verzichtet. Diese verwirren mehr als sie nutzen und werden erfahrungsgemäß von den Kunden nicht verwendet (oder haben Sie schon einmal die erweiterte Suche von Google verwendet? Eben). Vielmehr gibt es eine Volltextsuche, in die der erfahrene Nutzer auch Suchparameter eingeben kann. Allen hilft die Autovervollständigung und die Angabe der Toptreffer.

SOLEX ist immer topaktuell

Die Gesetzgebung im Sozialrecht ist sehr rege (siehe die Reformen der letzten Jahre). Es vergeht kaum ein Monat ohne eine Änderung im SGB. SOLEX enthält stets den aktuellsten Gesetzesstand. Durch die optimierte Produktionsweise wird keine Zeit zwischen Redaktionsschluss und Erscheinungstermin „verschwendet“. Der Kunde erhält dadurch toppaktuelle Informationen.

SOLEX ist zeitlich nicht eindimensional

Im Sozialrecht werden „alte“ Textfassungen benötigt, um sogenannte „Altfälle“ bearbeiten zu können, also Fälle, bei denen es um Sozialleistungsrechte geht, die noch nach „alten“ Anspruchsvoraussetzungen zu bewerten sind. Vorschriften werden daher in unterschiedlichen Textfassungen zur Verfügung gestellt. Voreingestellt ist, dass stets die aktuelle Textfassung angezeigt wird.

SOLEX hilft, den Überblick zu bewahren

Mit SOLEX kann man genau mitverfolgen, was sich in den einzelnen Gesetzen geändert hat. Die Anforderung vieler Loseblatt- und Buchbezieher, dass am Gesetzestext gekennzeichnet werden soll, wo geändert wurde, ist hier erfüllt – geht sogar noch ein Stück darüber hinaus und zeigt, welche Passagen neu eingefügt und welche gestrichen wurden.