Hand mit einem Geldstück, Hand mit vielen Geldscheinen

Siebter Armuts- und Reichtumsbericht

Über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“ debattiert das Parlament am Freitag, 27. März 2026. Anschließend soll der Bericht (21/3250) in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden. Federführend soll der Ausschuss für Arbeit und Soziales sein. 

Mit dem vorliegenden Siebten Armuts- und Reichtumsbericht setzt die Bundesregierung die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 um, einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zu Armut, Reichtum sowie den zentralen Lebenslagen in Deutschland vorzulegen. Der Bericht basiert auf amtlichen Statistiken und Forschungsdaten, sowie auf für den Bericht in Auftrag gegebenen Erhebungen und Forschungsprojekten. Aufbauend auf empirischen Analysen werden geltende Regelungen dargestellt und Handlungsbedarfe identifiziert sowie auf dieser Grundlage neue Maßnahmen vorgeschlagen.

Berichtszeitraum

Der Berichtszeitraum des Siebten Armuts- und Reichtumsberichts umfasst die COVID-19-Pandemie sowie die Inflations- und Energiepreiskrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Neben den konkreten Auswirkungen, die sich aus den vorgenannten Ereignissen ergeben haben, tritt bei vielen Menschen eine Verunsicherung hinzu, die durch die Veränderungen, die sich durch die ökologische und digitale Transformation ergeben, hervorgerufen wird.

Neue Schwerpunkte

Zu den neu gesetzten Schwerpunkten des Siebten Armuts- und Reichtumsberichtes gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen, da diese die Wirksamkeit von Armutsbekämpfung und sozialpolitischen Maßnahmen einschränkt. Ebenfalls neu war die Durchführung eines eigenständigen Beteiligungsprozesses, mit dem Menschen mit Armutserfahrung stärker einbezogen wurden. Zudem werden erstmals in einem Armuts- und Reichtumsbericht die sozialen Herausforderungen und Chancen im Kontext von Klimawandel und Dekarbonisierung thematisiert.

Den Erstellungsprozess zum Siebten Armuts- und Reichtumsbericht haben der Beraterkreis, dem eine Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsfraktionen angehören, und das wissenschaftliche Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe von Symposien hat das BMAS kontinuierlich und transparent über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung berichtet.

Verteilung der Nettovermögen

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, veränderte sich der Anteil des Nettovermögens, das die vermögendsten zehn Prozent der Verteilung besitzen, in den vergangenen Jahren nur leicht. Nach wie vor besitzen die zehn Prozent der vermögendsten Haushalte 54 Prozent des gesamten Nettovermögens. 2010/11 waren es noch 59 Prozent.

Der Median der Nettovermögen, also die Grenze zwischen oberer und unterer Hälfte, lag 2023 bei 103.200 Euro. Um zu den vermögendsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland zu gehören, war 2023 ein Nettovermögen von rund 780.000 Euro nötig. 

Über den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht berichteten wir hier am 21. Mai 2021.

Quellen: Bundestag, BMAS, FOKUS-Sozialrecht

Abbildung: pixabay.com geralt-hands-462298_1280.jpg