Schatte von Mutter, Vater, Kind vor einer Wand mit den Sternen Europas

Familiennachzug im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gebilligt. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Der Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, stammte vom Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Keines der Ziele des Gesetzes würden, so die Begründung, mit diesem Gesetz erreicht. Die Empfehlung wurde abgelehnt.

Damit hat sich die CDU mit freundlicher Unterstützung der SPD durchgesetzt, in der trügerischen Hoffnung mit Hilfe einer rechtspopulistschen Politik den Rechtsradikalen Wählerstimmen abzunehmen.

Zuzug begrenzen

Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.

Aussetzung des Familiennachzugs

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmten Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.

Hohe Belastung der Kommunen

Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein, und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.

„von allen guten Geistern verlassen“

Vor etwa sieben, acht Jahren, als es schon einmal Diskussionen um die Begrenzung des Familiennachzugs ging, schrieb der mittlerweile verstorbene CDU-Politiker Norbert Blüm in einem Artikel in der FAZ, (hier veröffentlicht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen) dass es den Grundüberzeugungen der christlichen Soziallehre widerspräche, den Familiennachzug für wie viele Flüchtlinge auch immer zu verbieten. Sein eindringlicher Appell an seine CDU gipfelte in dem Absatz: „Ist die CDU von allen guten Geistern verlassen? Zieht die Notbremse, liebe Verhandlungsführer, und verhindert den Verrat an unseren besten Ideen. Soll jetzt die christliche Soziallehre ausverkauft und auch noch die letzte Erinnerung an sie ausgekehrt werden? Das wäre meiner Christlich Demokratischen Union nicht würdig. Wenn der Familiennachzug ausgerechnet an der CDU scheitert, wünsche ich jedem Redner der Partei, dass ihm fortan das Wort im Hals steckenbleibt, wenn er die hehren Werte der Familie beschwört.

Quellen: Bundesrat, Flüchtlingsrat Niedersachsen, FOKUS-Sozialrecht vom Mai 2025, FOKUS-Sozialrecht vom Juli 2018

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