Mädchen mit Händen voll Farbe

Bundesrat zu „Zwei-Mütter-Familien“

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. Die Initiative dazu geht von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aus.

Entschließung

In der Entschließung stellt der Bundesrat fest, dass trotz der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 eine Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht nicht erreicht ist. Zwei-Mütter-Familien müssen aktuell noch immer den Weg der Stiefkindadoption beschreiten, damit das in die Familie geborene Kind zwei rechtliche Eltern hat. Bei Elternpaaren mit einem Mann und einer Frau wird hingegen durch das Abstammungsrecht als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet, welcher mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.

Kindeswohl und Grundrechte

Gefordert wird die Abschaffung der Ungleichbehandlung zwischen Ehepaaren bzw. Partnerschaften mit einem Mann und einer Frau und Ehepaaren bzw. Partnerschaften zweier Frauen in Bezug auf die Erlangung der Elternstellung. Im Sinne des Kindeswohls und der Wahrung der Grundrechte, so der Bundesrat, muss es allen Kindern ermöglicht werden, unmittelbar nach ihrer Geburt zwei rechtliche Eltern zu haben.

Begründung

Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Jahr 2017 wurde
das Abstammungsrecht nicht geändert, so die Begründung der Bundesrat-Entschließung. Bei Frauenpaaren mit Kinderwunsch führen die Definitionen von Elternschaft im Abstammungsrecht faktisch zu einer Exklusion der nicht-gebärenden Frau. Diese kann zur Erlangung der Elternschaft nur den Weg der Stiefkindadoption gehen, welcher für die Familie zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes nicht nur eine Belastung, sondern auch eine Phase der rechtlichen Unsicherheit bedeutet.

Weitere Reformvorhaben

Um für Zwei-Mütter-Familien auf schnellstem Wege die dringend gebotenen
Erleichterungen zu erreichen und ihre Diskriminierung zu beenden, fokussiert
sich diese Entschließung ausschließlich auf die genannte Zielgruppe. Weitere
Reformvorhaben, welche der Vielfalt an Familienkonstellationen in Deutschland Rechnung tragen, wie z.B. rechtliche Grundlagen für Konstellationen der
Mehrelternschaft in Regenbogen- oder Patchworkfamilien oder die Regelung
von Elternschaft von trans*- oder nicht-binären Personen, bleiben davon unbenommen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Bundesrat

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