Mit einer Einmalzahlung will die neue Bundesbauministerin Klara Geywitz Haushalten, die auf Wohngeld angewiesen sind, unter die Arme greifen. Mehr als 700.000 Menschen könnten vom geplanten Heizkostenzuschlag profitieren.
Belastung durch Heizkosten
Durch das Wohngeld werden einkommensschwächere Haushalte bei den Wohnkosten entlastet. Im Vergleich zu Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen ist bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen der Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen zum Teil deutlich höher. Erhebliche Preissteigerungen bei den Heizkosten belasten daher diese Haushalte durchschnittlich stärker als Haushalte mit mittleren oder hohen Einkommen. Bei der Wohngeldberechnung bleiben die Heizkosten, anders als im Rahmen der Grundsicherungssysteme, abgesehen von einer CO2-Pauschale, außer Betracht.
einmaliger Zuschuss
Aufgrund der im Verlauf des Jahres 2021 im Vergleich zu Vorgängerjahren überproportional gestiegenen Energiekosten ist zu erwarten, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen hohe Nachzahlungen mit monatlich höheren Abschlagszahlungen zeitlich zusammentreffen. Mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss im Wohngeld will die Bundesregierung die mit dem starken Anstieg der Energiekosten, (Heizöl, Gas und Fernwärme) verbundenen finanziellen Lasten für wohngeldberechtigte Haushalte abfedern.
Gesetz noch im ersten Halbjahr 2022
Um eine möglichst schnelle Umsetzung sicherzustellen, erarbeitete das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, die nach einem Beschluss des Kabinetts als Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden soll. Ziel ist, dass das Gesetz bereits in der 1. Jahreshälfte 2022, d.h. noch vor Eingang der Nebenkostenabrechnungen, in Kraft tritt.
Kein Antrag nötig
Der Gesetzentwurf sieht einen nach der Personenzahl gestaffelten einmaligen Zuschuss als Ausgleich für die erhöhten Heizkosten der Heizperiode 2021/2022 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in mindestens einem der Monate Oktober 2021 bis März 2022.
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich, der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht. Bei einer nachfolgenden Aufhebung der Wohngeldbewilligung wird von einer Rückforderung des einmaligen Heizkostenzuschusses aus verwaltungsökonomischen Gründen abgesehen.
Eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses bei anderen Sozialleistungen soll nicht erfolgen.
Anspruchsberechtigte und Höhe des einmaligen Heizkostenzuschusses
Anspruch auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss haben wohngeldberechtigte Personen und zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Der einmalige Heizkostenzuschuss beträgt für
- eine zu berücksichtigende Person: 135 Euro,
- zwei zu berücksichtigende Personen: 175 Euro und
- jede weitere zu berücksichtigende Person zusätzlich 35 Euro.
Zustimmung und Mahnung
Die Sozialverbände begrüßen einhellig den Heizkostenzuschuss, haben aber Bedenken, dass er in der Höhe nicht aureichend ist und zu spät kommt. Gleichzeitig fordern sie angesichts einer Inflationsrate von etwa 5 % und der mickrigen Steigerung der Regelsätze von 0,7 Prozent einen schnellen Ausgleich auch für Bezieher von Hartz IV und Altersgrundsicherung.
Quellen: BMWSB, Paritätischer Gesamtverband
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