Das „Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes“ wurde am 15. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit steigen zum 1. August 2019 – zum Start des neuen Ausbildungsjahres – die finanziellen Unterstützungsleistungen für Auszubildende, die nicht mehr zuhause wohnen sowie für junge Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation oder in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) absolvieren.
BAB: Angleichung an neue BAföG-Sätze
Das Gesetz passt die jeweiligen Bedarfssätze und Freibeträge der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an die neuen BAföG-Sätze an – diese hatte der Bundesrat ebenfalls gebilligt (26. BAföG-Änderungsgesetz, siehe auch hier).
Künftig werden alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung weitgehend gleichgestellt. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 1. August 2019 um fünf Prozent und zum 1. August 2020 um weitere zwei Prozent.
Konkret steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von derzeit 622 Euro auf monatlich 716 Euro. Zum 1. August 2020 ist eine weitere Erhöhung auf 723 Euro pro Monat vorgesehen. Zusätzlich können weiterhin Zuschüsse, etwa für Fahrkosten oder Kinderbetreuung, beantragt werden.
Angleichung des Ausbildungsgeldes in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Personen, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnehmen, erhalten künftig ebenfalls mehr Geld. Die Steigerung von 80 Euro auf 117 Euro entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.
Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu vermeiden, passt der Bundestagsbeschluss den Grundbetrag in vier Stufen an:
- 80 Euro ab 1. August 2019,
- 89 Euro ab 1. Januar 2020,
- 99 Euro ab 1. Januar 2021,
- 109 Euro ab 1. Januar 2022.
In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1. Januar 2023 ist dann der Betrag von 119 Euro monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1. August 2020 vorgesehen ist.
Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht
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