Viel Geld sollte gespart werden durch die Umwandlung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld. Dass das hauptsächlich Wahlkampfgetöse war, haben wir hier schon einmal aufgezeigt.
Im jetzt im Bundestag vorgestellten Gesetzentwurf wird deutlich wie hoch die Einsparungen tatsächlich sind. Unter Punkt D (Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand) kann man folgendes lesen:
„Mit dem Gesetzentwurf sind Minderausgaben in den Jahren 2026 und 2027 verbunden, in den Jahren 2028 und 2029 entstehen hingegen geringfügige Mehrausgaben.“(ups!) Dazu gibt es folgende Tabelle:
Mehr- und Minderausgaben nach Gebietskörperschaft bzw. Körperschaft und
Jahr

Rechtskreiswechsel trifft Flüchtlinge aus der Ukraine
Auch der ebenfalls gestern im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf über den Rechtskreiswechsel von Ukraine-Flüchtlingen vom SGB II in das Asylbewerberleistungsgesetz (21/3539) wird wohl keine Kosten einsparen. Mit der geplanten Änderung, zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzukehren, verfolgt die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Millionen Euro“, rechnet die grüne Fraktion dagegen vor.
Bundesrat
Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz ist allerdings noch nicht sicher. Der Bund würde zwar Geld einsparen, Länder und Kommunen hätten aber die Mehrausgaben nach dem AsylBLGestetz am Hals.
Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht
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