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Ganztag während der Schulferien

Während der Schulferien sollen nun auch Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen oder anerkannten freien Trägers gefördert werden können. Das Bundeskabinett hat am 1. Oktober das „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung greift damit auch auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrats vom 13. Juni 2025 zurück.

Ziele

Ziel sei es, so die Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Kindern bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gelte ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Zur Umsetzung können Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit externen Partnern wie Sportvereinen oder Jugendverbänden kooperieren. Mit der Änderung des § 24 SGB VIII soll ein Anspruch des Kindes eingeführt werden auf Förderung in Tageseinrichtungen an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch ist grundsätzlich auch in unterrichtsfreien Zeiten zu erfüllen. Die Länder können eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien (nicht notwendigerweise zusammenhängend) regeln.

Die Jugendarbeit sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und kann nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden.

Stellungnahme des BAGFW

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Gesetzesinitiative in ihrer Stellungnahme vom 16.9.25. Es bestehe aber noch ein erheblicher Klärungs- und Konkretisierungsbedarf bezüglich der rechtsanspruchs-erfüllenden Umsetzung. Bund, Länder und Kommunen müssten die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um die benötigten verlässlichen Strukturen – sowohl in der Ganztagsförderung als auch der Jugendarbeit – zu sichern und auszubauen. Nur so könne gewährleistet werden, dass alle Kinder Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangeboten erhalten und bewährte Angebote gefestigt werden.

Quellen: Paritätischer Gesamtverband, Bundeskabinett

Abbildung: pixabay.com KinderSchule.jpg