Die Regierungspartei CDU will auf keinen Fall an den fossilen Subventionen von jährlich über 65 Millarden Euro etwas ändern (im Gegenteil), ebensowenig wagt sie sich an eine Vermögenssteuer oder an eine Änderung bei der Erbschaftssteuer. Stattdessen behauptet Kanzler Merz, dass beim Bürgergeld 10 Prozent Einsparungen ja wohl machbar seien.
Papier aus Würzburg
Wie das hinzukriegen sei, ist im Beschlusspapier der Klausurtagung von CDU/CSU und SPD vom 29.8.2025 nachzulesen. Das Bürgergeld soll zu einer „neuen Grundsicherung“ umgearbeitet werden. Dabei soll gelten:
- Rechte und Pflichten sollen klarer und verbindlich geregelt werden.
- Jobcenter erhalten mehr Mittel.
- Jede arbeitslose Person soll ein individuelles Angebot an Beratung, Unterstützung und Vermittlung erhalten.
- Der Passiv-Aktiv-Transfer wird gesetzlich verankert und ausgeweitet.
- Vorrang der Vermittlung für alle, die arbeiten können.
- Bei Vermittlungshemmnissen: Qualifizierung, Gesundheitsförderung und Reha.
- Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen schneller und einfacher durchgesetzt werden.
- Wiederholte Ablehnung zumutbarer Arbeit = kompletter Leistungsentzug.
- Besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen soll berücksichtigt werden.
- Schonvermögen wird an die „Lebensleistung“ gekoppelt – Karenzzeit entfällt.
- Bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskosten entfällt die Karenzzeit ebenfalls.
Vorgaben von Verfassungsgericht
Wie das alles mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum (2010) und zu Sanktionen (2019) in Übereinstimmung gebracht werden soll, ist aber noch offen.
Quellen: Germanwatch, Harald Thome (Beschlusspapier), Caritas, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: Fotolia_113739057_Subscription_XL.jpg