Im gemeinsamen Appell an die Abgeordneten des neu gewählten Bundestages und die künftige Bundesregierung haben sich Verbände mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengeschlossen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich.
UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umsetzen
Der neu gewählte Bundestag hat die Chance, den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmen so zu gestalten, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vollständig umgesetzt wird. Es geht darum, Barrieren – sei es physischer, organisatorischer oder gesellschaftlicher Natur – konsequent abzubauen und menschenrechtsbasierte Leistungen zu fördern.
Menschen mit Behinderungen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Lebensgestaltung eigenverantwortlich und unabhängig zu bestimmen. Entscheidungen über Wohnform, Arbeitsleben, Freizeitgestaltung und persönliche Unterstützungsleistungen sollen unter Einbeziehung der betroffenen Personen getroffen werden. Leistungen und Unterstützungsangebote sollen nicht primär nach Kostengesichtspunkten oder administrativen Vorgaben erfolgen, sondern sich an den Prinzipien der Menschenrechte orientieren. Dazu gehört insbesondere die Garantie von Gleichbehandlung, Teilhabe und der Achtung der Menschenwürde.
Zentrale Forderungen an den neu gewählten Bundestag
Rechtliche Verankerung und Umsetzung der UN-BRK:
Die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention müssen verbindlich im nationalen Recht verankert und konsequent umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Verpflichtung zur Förderung der Selbstbestimmung und zur Vermeidung von Diskriminierung in allen Lebensbereichen.
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit:
Der Ausbau von barrierefreien Infrastrukturen in öffentlichen Räumen, im Wohnungsbau, im Verkehr und in der digitalen Welt ist essenziell, um allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Individuelle Unterstützungsleistungen:
Es sollte ein flexibles, personenzentriertes Unterstützungssystem geschaffen werden, das auf den individuellen Bedürfnissen basiert. Dazu gehört auch die Finanzierung und Qualitätssicherung von Assistenzleistungen, Pflege und Beratung, sodass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Partizipation und Mitbestimmung:
Menschen mit Behinderungen müssen aktiv in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die ihr Leben betreffen – sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Partizipative Strukturen fördern nicht nur die Akzeptanz, sondern ermöglichen auch passgenaue Maßnahmen.
Gesellschaftlicher Bewusstseinswandel:
Neben gesetzlichen Maßnahmen ist es notwendig, Vorurteile und Diskriminierungen in der Gesellschaft aktiv abzubauen. Aufklärungskampagnen, Bildungsangebote und mediale Initiativen können dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Grundlage für weitere Diskussionen
Dieser Appell soll als Grundlage dienen, um weitergehende Diskussionen anzustoßen und konkrete politische Maßnahmen zu formulieren, die den Anforderungen einer modernen, inklusiven Gesellschaft gerecht werden.
Quelle: Paritätischer Gesamtverband, FOKUS Sozialrecht Bundesteilhabegesetz
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