Einige der Änderungen für 2025, über die wir hier in den letzten Wochen schon berichtet haben, sind am 20.12.2024 in der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres nun endgültig bestätigt worden. Im Bereich sozialrecht geht es dabei um
Beitrag zur Pflegeversicherung
Die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 hat am 20. Dezember 2024 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren, so die Bundesregierung. Langfristig steige der Beitrag damit entsprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Die Anhebung stelle die Finanzierung bereits vorgesehener Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab 2025 wieder sicher.
Kindergeld
Mit der Zustimmung zum Steuerfortentwicklungsgesetz hat der Bundesrat unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes abgesegnet.
Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro.
Der Kindersofortzuschlag steigt von 20 Euro auf 25 Euro im Monat. Der Zuschlag wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder deren erwerbstätige Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen.
Steuerfreibeträge
Ebenfalls mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz tritt ein Maßnahmenkatalog in Kraft, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:
- die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)
- die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)
- die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)
Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.
Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht, Tagesschau
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