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Elektronische Patientenakte 2025

Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel war und ist es, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Sie soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen.

2025 für alle

Versicherte können die ePA bereits seit 2021 freiwillig nutzen, ab dem 15. Januar 2025 soll sie für Menschen in vier Modellregionen eingeführt werden. Vier Wochen später soll sie bundesweit genutzt werden. Wer die elektronische Patientenakte nicht möchte, kann widersprechen.

digitale Medikationsübersicht

Mit der ePA erhalten die Versicherten eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt.

Arztbriefe

Von Beginn an werden in der ePA auch weitere wichtige Behandlungsinformationen, wie beispielsweise Arztbriefe, Befundberichte oder auch Entlassbriefe, verfügbar gemacht.

ePA-App

Menschen ohne eigenes Smartphone werden ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können. Außerdem werden die Ombudsstellen der Krankenkassen diejenigen Versicherten bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützen, die ihre ePA nicht über eine ePA-App verwalten.

Alle Krankenkassen stellen ausführliche Informationen zur Elektronischen Patientenakte zur Verfügung, beispielsweise hier die Barmer.

Quellen: BMG, Zeit, FOKUS-Sozialrecht, Barmer, wikipedia

Abbildung: pixabay.com doctor-4187242_1280.jpg