Mit der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden jedes Jahr die Sachbezüge für das kommende Jahr festgeschrieben. Die entsprechende Verordnung für das Jahr 2024 gibt es noch nicht. Das Internetportal des Haufe-Verlags hat die voraussichtlichen Sachbezübe aber schon berechnet und veröffentlicht. In einer frei zugänglichen Broschüre werden die neuen Sachbezugswerte ausführlich beschrieben.
Sachbezug Verpflegung 2024
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2024 von 288 Euro auf 313 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,17 Euro (bisher 2,00 Euro)
- für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro (bisher 3,80 Euro)
je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung liegt demnach bei 10,43 Euro (bisher 9,60 Euro).
Sachbezug Unterkunft 2023
Ab 1.1.2024 soll der Wert für Unterkunft oder Mieten 278 Euro (bisher 265 Euro) betragen. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Kalendertäglich soll der Wert ab dem 1.1.2024 9,27 Euro (bisher 8,83 Euro) betragen.
Verbraucherpreisindex
Für die Sachbezüge 2024 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2022 bis Juni 2023 maßgeblich.
Quellen: Haufe, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: pixabay.com dues-2731627_960_720.jpg