Ab Januar 2024 soll das Bürgergeld um etwa 12 Prozent steigen. Mit der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden können. Bei der Berechnung wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
So sollen die Regelsätze aussehen:
Regelbedarfsstufen | Personenkreis | 2024 | 2023 |
Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende | 563 EUR | 502 EUR |
Regelbedarfsstufe 2 | volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft | 506 EUR | 451 EUR |
Regelbedarfsstufe 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 EUR | 402 EUR |
Regelbedarfsstufe 4 | Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren | 471 EUR | 420 EUR |
Regelbedarfsstufe 5 | Kinder zwischen 6 – 13 Jahren | 390 EUR | 348 EUR |
Regelbedarfsstufe 6 | Kinder von 0 bis 5 Jahren | 357 EUR | 318 EUR |
Die Reaktionen auf die angekündigte Erhöhung des Bürgergelds waren erwartbar. Dem Verfahren für die Fortschreibung der Regelsätze für das Bürgergeld hat am Ende im Bundestag auch die CDU im letzen Jahr zudestimmt. Auch Jens Spahn, der das offensichtlich vergessen hat und nun mit falschen Zahlen Stimmung machen will.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält die Regelsatzanpassung für ein gutes Signal, der Paritätische Gesamtverband hingegen weist auf seine eigenen Berechnungen hin, wonach der Regelsatz bei 813 Euro liegen müsse.
Quellen: Haufe, Sozialverband Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Tagesschau
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