In den letzten Tagen und Wochen gab es – auch in den Beiträgen hier – Fragen zum Kindergeld.
Vor ein paar Tagen thematisierten wir hier die Stellungnahme des Bundesrats zu Lindners Inflationsausgleichgesetz, unter anderem, warum eine Kindergelderhöhung nur für die ersten drei Kinder einer Familie vorgesehen ist. Ein paar Tage vorher ging es um die Nachbesserungen am selben Gesetz wegen der steigenden Inflation, mit einer weiteren Erhöhung der Steuerfreibeträge und auch des Kinderfreibetrags. „Kindergeld? Vergessen, Herr Lindner?„, stand damals im Text.
Beschlussfassung im Bundestag
Nun wurde heute der veränderte Gesetzentwurf im Bundestag beraten und siehe da, das Kindergeld wurde nicht vergessen. Es soll ab 1. Januar für alle Kinder 250 Euro betragen. Das ist eine deutliche Erhöhung, (derzeit 219 Euro) allerdings bei aktueller Inflationsrate von über 10 Prozent auch dringend nötig.
Kindergeld für alle Kinder gleich
Geklärt ist jetzt endgültig, dass es keine Staffelung danach mehr geben wird, ob das Kind als erstes oder viertes geboren wurde. Dies wird damit begründet, dass die gestaffelten Kindergeldhöhen in der praktischen Anwendung kompliziert seien und zu zusätzlichem Bürokratieaufwand führten. Zur Vereinfachung und mit Blick auf die geplante Leistungsbündelung im Rahmen der Kindergrundsicherung sollen die unterschiedlichen Kindergeldhöhen deshalb angeglichen werden, damit das
Kindergeld für alle Kinder gleich hoch ist. Das sei auch deshalb sinnvoll, weil auch bei den Freibeträgen für Kinder keine Staffelung nach der Anzahl der Kinder erfolge.
Relevante Zahlen
Hier noch mal alle im Inflationsausgleichsgesetz nachgebesserten für Familien relevante Beträge:
- Der Grundfreibetrag soll ab 2023 um 561 Euro erhöht werden auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro.
- Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht werden und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
- Das Kindergeld beträgt ab 2023 für alle Kinder 250 Euro im Monat.
Rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrags
Übrigens wird der aktuelle steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2022 um 160 Euro auf 5.620 Euro erhöht. Das war auch im ursprünglichen Entwurf so vorgesehen. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) ergibt sich eine Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von derzeit insgesamt 8.388 Euro um 160 Euro auf insgesamt 8.548 Euro.
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde schon im Mai 2022 rückwirkend auf 10.292 Euro erhöht (Steuerentlastungsgesetz 2022).
Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht
Abbildung: Fotolia_84842182_L.jpg