Nutznießer des drei Monate geltenden 9-Euro-Tickets sind auch Schüler aus Hartz IV- Familien. Vielen der Betroffenen wurde das Geld für eine reguläre Schülermonatskarte von um die 40 Euro bereits erstattet. Für die Geltungsdauer des 9-Euro-Tickets wurde diesen Schülern also zu viel gezahlt.
ungerechtfertigte Bereicherung?
Einige Bundesländer wollen dieses Geld nun zurückfordern, weil es sich dabei um eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ handele. Angesichts der zusätzlichen Milliardengewinne der Mineralölkonzrne aufgrund des „Tankrabatts“ klingt diese Begründung ein wenig zynisch.
Appell vom Minister
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher reagiert und die Länder aufgefordert, auf Rückzahlungen entsprechender Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu verzichten. Da für die Umsetzung des verbilligten Tickets die Kommunen unter der Rechtsaufsicht der Bundesländer zuständig sind, kann das BMAS hier nur appellieren.
„kaltherzig, bürokratisch und völlig empathielos“
Auch der Paritätische Gesamtverband zeigt sich empört, dass einige Bundesländer offenbar Rückforderungen von Zuschüssen für Schülerfahrkarten von Familien in Hartz IV vorsehen, sofern sich durch das bundesweite 9-Euro-Ticket Einsparungen ergeben. “Wie kaltherzig, bürokratisch und völlig empathielos hier mit armen Familien umgegangen wird, ist einfach schäbig und eines Sozialstaats unwürdig”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Wer wie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium im Falle einer Nicht-Rückzahlung von einer ‘ungerechtfertigten Bereicherung’ spricht, hat offenbar jeglichen Bezug zu Realitäten verloren und will offensichtlich Neiddebatten schüren.”
Kosten drei mal so hoch
Laut § 40 Abs. 6 S. 3 SGB II sind im Übrigen Rückforderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgeschlossen, es sei denn man weist in jedem Einzelfall eine „mißbräuchliche“ Verwendung nach. Der Verwaltungsaufwand wäre erheblich. Die Kosten, die die Jobcenter ausgeben, um zu viel gezahltes Geld einzutreiben, sind bis zu drei mal so hoch wie der zurürckgeforderte Betrag. Dies hat die Redaktion von hartziv.org schon 2019 ausgerechnet. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete darüber.
Quellen: Spiegel, Süddeutsche Zeitung, HartzIV.org, Paritätischer Gesamtverband
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