Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren können weiterhin die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der eigentlich vorgesehenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Dezember die Corona-Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern bis Ende März 2022 verlängert.
Hohe Inzidenz bei Kindern
In der derzeit vorherrschenden vierten Corona-Welle sind gerade Kinder stark von Infektionen betroffen. Ziel der Verlängerung der Sonderregelung ist es, Kinderarztpraxen zu entlasten und Infektionsrisiken für Kinder zu minimieren.
Keine Ausnahmen bei unter 1-jährigen Kindern
Für die Untersuchungen U1 bis U5 gilt dagegen keine Ausnahme. Denn in den ersten 6 Lebensmonaten bedarf es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung der Kinder und Eltern, um Auffälligkeiten in der Säuglingsentwicklung möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen stehen in § 26 SGB V. In dieser Vorschrift wird auch der G-BA beauftragt, eine entsprechende Richtlinie zu erlassen.
Kinder-Richtlinie
Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA alle Details hierzu fest. Neben speziellen Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene gehören die Kinderuntersuchungen in festgelegten Abständen dazu.
Auch zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen sind für Kinder und Jugendliche eine Leistung der GKV. Der G-BA legt in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) die Details hierzu fest.
Kinderuntersuchungsheft
Die vorgesehenen Untersuchungen müssen innerhalb bestimmter Zeiträume wahrgenommen werden. Im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde.
Das Gelbe Heft wird den Eltern nach der Geburt von der Entbindungsstation oder durch die Hebamme übergeben.
Untersuchungen im Überblick
Zeitraum | Maßnahmen | |
---|---|---|
U1 | Neugeborenen-Erstuntersuchung | Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen, Screening auf kritische angeborene Herzfehler, Screening zur Früherkennung von angeborenen Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, des Blut-, des Immunsystems und des neuromuskulären Systems sowie Mukoviszidose, Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB |
U2 | 3. – 10. Lebenstag | Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen |
U3 | 4. – 5. Lebenswoche | Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens |
U4 | 3. – 4. Lebensmonat | Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
U5 | 6. – 7. Lebensmonat | Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem |
U6 | 10. – 12. Lebensmonat | Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit |
U7 | 21. – 24. Lebensmonat | Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
U7a | 34. – 36. Lebensmonat | Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten |
U8 | 46. – 48. Lebensmonat | Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können. |
U9 | 60. – 64. Lebensmonat | Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen. |
0 – 6 Jahre | Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: sechs Untersuchungen ab dem 6. Lebensmonat, Beratung und Aufklärung der Betreuungspersonen unter anderem zu Kariesrisiken und zur richtigen Mundhygiene des Kindes, Auftragen von Fluoridlack zur Schmelzhärtung bzw. bei hohem Kariesrisiko. | |
6 – 18 Jahre | Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen: Ab dem 12. Lebensjahr werden die jährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. | |
13 – 14 Jahre | Jugendgesundheitsuntersuchung |
Quelle: G-BA – Kinderrichtlinie
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