Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die Delta-Variante des SarsCov2-Virus auch Deutschland mit einer vierten Welle massiv überrollt. Natürlich sind wieder alle überrascht. Nicht nur die Desinformations-Massenmedien wie die BILD produzieren sich widersprechende Schlagzeilen auch die Politik scheint offensichtlich die Orientierung verloren zu haben.
(BILD Schlagzeile am 20.10.: „Gebt uns den Freedom-Day! Regierung will Maßnahmen heimlich verlängern; Schlagzeile am 4.November: „Der Corona-Panik-Chor“ wegen den Warnungen vor einer 4. Welle; Schlagzeile am 10.11.: „Wer hat’s verbockt – Deutschland wieder nicht auf die Corona-Welle vorbereitet“)
Chaotisches System
Die Länderchefs beenden die Maskenpflicht oder führen 2G ein, halten Schulen für sicher oder wollen alle boostern, oder doch nur die Alten und Vorerkrankten, machen Tests kostenpflichtig, aber das sollte doch besser zurückgenommen werden. Und weil man offensichtlich keinen Plan mehr hat, schimpft man schon mal auf die Ampel-Koalition, weil sie sich nicht kümmere und der neue Bundeskanzler dazu noch keine Regierungserklärung abgegeben habe. Dabei wird für die Öffentlichkeit natürlich ausgeblendet, dass die alte Regierung ja noch im Amt ist und die entscheidenden Corona-Maßnahmen Ländersache sind. Und der Bundeskanzler in Spe schweigt zu alledem.
Ende der pandemischen Lage?
Nun muss die pandemische Lage beendet werden. Oder lieber doch nicht? Die drei Parteien, die sich gerade um einen Koalitionsvertrag bemühen haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es wäre der erste als Ampelkoalition.
Darin wird ein Katalog möglicher Schutzmaßnahmen festgeschrieben Damit soll nun im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht werden, je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen und absehbar notwendige, der aktuellen Lage entsprechende Anpassungen von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz zu ergreifen.
Gesetzentwurf des Ampelentwurfs
Dadurch dass im neugefassten § 28a Absatz 7 IfSG ein bundeseinheitlicher Maßnahmenkatalog eingebaut werden soll, wird die Kompetenz der Länder eingeschränkt. Andererseits biete das die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen ohne das „Sonderrecht“ Pandemische Lage zu ergreifen, sondern auf normalem parlamentarischen Weg. Gerade die Einschränkungen der Länderkompetenzen macht es spannend, ob das Gesetz den Bundesrat ungerupft passieren kann.
Katalog
Sollte die „Pandemische Lage“ Ende November beendet werden, kann die Bundesregierung, sofern die Situation es erfordert, Maßnahmen wie
- Abstandsregeln,
- Maskenpflicht,
- Impf-, Genesenen- oder Testnachweise,
- Hygienekonzepte,
- Personenobergrenzen,
- Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen,
- Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern
anordnen.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. März 2022
Ebenfalls bis zum 19. März 2022 wird der Anspruch auf eine Entschädigung, wenn etwa Schule oder Kita geschlossen sind und der Erwerbstätige deswegen nicht arbeiten kann. Der Anspruch besteht dann auch ohne „Epidemische Lage“.
Verlängerungen von Ausnahmeregelungen
Vorgesehen im Gesetzentwurf sind Verlängerungen von Ausnahmeregelungen in den Sozialgesetzbüchern, deren Auslauffrist bisher an das Bestehen einer „Epidemischen Lage“ geknüpft war. Welche Regelungen das sind und wie die Verlängerungen genau aussehen, wird Thema eines weiteren Artikels auf FOKUS-Sozialrecht sein, wenn das Gesetz, wie vorgesehen, Ende November von Bundestag und Bundesrat verabschiedet ist.
Fälschen von Impfausweisen
Eine weiterer Änderungsentwurf betrifft das Strafgesetzbuch. Hier soll das Fälschen von Impfausweisen explizit unter Strafe gestellt werden, was bisher nicht eindeutig geregelt war. Vereinfacht gesagt kann hier bisher eine Gesetzeslücke ausgenutzt werden, weil Impfausweise nicht von Behörden ausgestellte Dokumente sind, sondern von Ärzten erstellte Bescheinigungen.
Quellen: Bundestag, FOKUS Sozialrecht
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