Nach Pressemeldungen, unter anderem in der Tagesschau und im Spiegel, werden die Regelsätze im SGB II und im SGB XII stärker angehoben als geplant.
Danach sollen ab 1.1.2021 folgende Regelsätze gelten:
- Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 446 € / + 14 €
- Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 401 € / + 12 €
- Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 357 € / + 12 €
- Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 373 € / + 45 €
- Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 J. von 308 € auf 309 € / + 1 €
- Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 283 € / + 33 €
Schon im Referentenentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz wurde in der Begründung zu § 7 darauf hingewiesen, dass die für die Fortschreibung zum 1. Januar 2021 benötigten Daten erst Ende August 2020 vollständig vorliegen werden.
Die zu Grunde liegenden Daten stammen aus dem Jahr 2018. In dem Entwurf wurde der zu erwartende Anstieg für die Jahre 2019 und 2020 mit insgesamt geschätzten 0,93 Prozent eingerechnet. Dies war auch schon ein Kritikpunkt der Sozialverbände am Entwurf.
Nun liegen die tatsächlichen Zahlen vor. Danach ergab sich für die Jahre 2019 und 2020 wohl ein tatsächlicher Anstieg um etwa 2,5 Prozent.
Die Erhöhung der Regelsätze ist unter anderem auch relevant für die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier liegen aber noch keine konkreten Zahlen vor.
Quellen: Tagesschau, Spiegel, FOKUS-Sozialrecht
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