Gemeinsamen Appell zum Bundesteilhabegesetz

Im gemeinsamen Appell an die Abgeordneten des neu gewählten Bundestages und die künftige Bundesregierung haben sich Verbände mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengeschlossen: Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich.

UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umsetzen

Der neu gewählte Bundestag hat die Chance, den gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmen so zu gestalten, dass die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vollständig umgesetzt wird. Es geht darum, Barrieren – sei es physischer, organisatorischer oder gesellschaftlicher Natur – konsequent abzubauen und menschenrechtsbasierte Leistungen zu fördern.

Menschen mit Behinderungen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Lebensgestaltung eigenverantwortlich und unabhängig zu bestimmen. Entscheidungen über Wohnform, Arbeitsleben, Freizeitgestaltung und persönliche Unterstützungsleistungen sollen unter Einbeziehung der betroffenen Personen getroffen werden. Leistungen und Unterstützungsangebote sollen nicht primär nach Kostengesichtspunkten oder administrativen Vorgaben erfolgen, sondern sich an den Prinzipien der Menschenrechte orientieren. Dazu gehört insbesondere die Garantie von Gleichbehandlung, Teilhabe und der Achtung der Menschenwürde.

Zentrale Forderungen an den neu gewählten Bundestag

Rechtliche Verankerung und Umsetzung der UN-BRK:
Die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention müssen verbindlich im nationalen Recht verankert und konsequent umgesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Verpflichtung zur Förderung der Selbstbestimmung und zur Vermeidung von Diskriminierung in allen Lebensbereichen.

Barrierefreiheit und Zugänglichkeit:
Der Ausbau von barrierefreien Infrastrukturen in öffentlichen Räumen, im Wohnungsbau, im Verkehr und in der digitalen Welt ist essenziell, um allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.

Individuelle Unterstützungsleistungen:
Es sollte ein flexibles, personenzentriertes Unterstützungssystem geschaffen werden, das auf den individuellen Bedürfnissen basiert. Dazu gehört auch die Finanzierung und Qualitätssicherung von Assistenzleistungen, Pflege und Beratung, sodass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Partizipation und Mitbestimmung:
Menschen mit Behinderungen müssen aktiv in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden, die ihr Leben betreffen – sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene. Partizipative Strukturen fördern nicht nur die Akzeptanz, sondern ermöglichen auch passgenaue Maßnahmen.

Gesellschaftlicher Bewusstseinswandel:
Neben gesetzlichen Maßnahmen ist es notwendig, Vorurteile und Diskriminierungen in der Gesellschaft aktiv abzubauen. Aufklärungskampagnen, Bildungsangebote und mediale Initiativen können dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

Grundlage für weitere Diskussionen

Dieser Appell soll als Grundlage dienen, um weitergehende Diskussionen anzustoßen und konkrete politische Maßnahmen zu formulieren, die den Anforderungen einer modernen, inklusiven Gesellschaft gerecht werden.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband, FOKUS Sozialrecht Bundesteilhabegesetz

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WfbM, Entgelt, Alternativen

Eine Studie zum Entgelt und zu Alternativen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zeigt, dass eine Reform zur Gleichstellung dringend nötig ist.

Weit unter Mindestlohn

Die schlechte Bezahlung weit unter dem Mindestlohn und die geringe Vermittlungsquote von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Werkstätten für behinderte Menschen wird schon seit vielen Jahren kritisiert. Eine aktuell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Studie zeigt nach Ansicht des Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter NETZWERK ARTIKEL 3 den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. „Im Jahr 2021 betrug das Durchschnittsentgelt in Werkstätten für behinderte Menschen gerade einmal 226 Euro pro Monat. Zudem kommen die Werkstätten ihrem Vermittlungsauftrag auf den allgemeinen Arbeitsmarkt so gut wie nicht nach. 2019 wurden von den ca. 300.000 Werkstattbeschäftigten gerade einmal 0,35 Prozent auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt“, kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3.

Forderung: Reform in Richtung Inklusion

„Schaut man sich die Studie einmal genauer an, so wird deutlich, dass 49 Prozent der Beschäftigten in Werkstätten 2021 sogar weniger als 150 Euro pro Monat für ihre Arbeit bekamen. In Verbindung mit den geringen Vermittlungsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist dies ein Skandal, zumal jährlich ca. fünf Milliarden Euro aus öffentlichen Geldern in das System der Werkstätten für behinderte Menschen an Zuschüssen gezahlt werden. Dieses Geld kann viel besser im Sinne eines inklusiven Arbeitsmarktes, wie zum Beispiel durch die Förderung von Budgets für Arbeit bei regulären Arbeitgebern, eingesetzt werden. Daher fordern wir die Bundes- und Landesregierungen auf, endlich die Weichen für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu stellen und das bestehende System grundlegend in Richtung Inklusion zu reformieren“, erklärte Prof. Dr. Sigrid Arnade.

Transparenzpflicht

Vor allem müsse aber endlich eine Transparenzpflicht für alle Werkstätten für behinderte Menschen eingeführt werden, so dass diese ihre Jahresabschlüsse, das gezahlte Durchschnittsentgelt für behinderte Beschäftigte, die Vergütung von Geschäftsführung und Betreuungspersonen sowie die Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einer verständlichen Form veröffentlichen müssen. „Ärgerlich ist, dass nur 42 Prozent der Werkstattleitungen an der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Befragung mitgewirkt haben. Das zeigt, dass vielen Werkstattleitungen die Entlohnung ihrer behinderten Beschäftigten und mögliche Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anscheinend nicht so wichtig sind,“ kritisiert Prof. Dr. Sigrid Arnade.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Rückenwind für eine ernstzunehmende Reform erwartet das NETZWERK ARTIKEL 3 u.a. von den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Staatenprüfung Deutschlands in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In dem Dokument, das am 8. September 2023 veröffentlicht wurde, zeigt sich der Ausschuss u.a. besorgt über die hohe Zahl behinderter Menschen, die in Deutschland in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und die geringe Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Ausschuss schlägt daher die Entwicklung eines Aktionsplans zur Vermittlung behinderter Menschen von Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem konkreten Zeitplan, entsprechenden Ressourcen und der konsequenten Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor.

Quelle: Pressemitteilung des NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. vom 14.09.2023, BMAS, United Nations, FOKUS-Sozialrecht

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Umsetzung der UN-Behinderten­rechts­konvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt verfahrensmäßige Anforderungen an die Umsetzung auf der innerstaatlichen Ebene. Drei verschiedene innerstaatliche Stellen sollen nach Artikel 33 der UN-BRK für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sorgen:

  • die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle): Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und
  • die Staatliche Koordinierungsstelle: Sie ist bei der/dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.

Anhörung zum Stand der Umsetzung

Am 29. und 30. August 2023 fand in Genf vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Fachausschuss) die Anhörung zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland statt.

Vorreiter Deutschland?

In der Anhörung sei deutlich geworden, so das BMAS in einer Presseerklärung, dass Deutschland seit der letzten Staatenprüfung 2015 viel auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde ausdrücklich für das besondere Engagement bei der Umsetzung der UN-BRK gelobt. Zudem wurde mehrfach die Vorreiterrolle Deutschlands unter den Vertragsstaaten angesprochen, insbesondere bei Menschenrechten und Diversität.

Menschenrechte jetzt!

Am 20. Juli 2023 hat die Monitoring-Stelle ihren Parallelbericht auf Englisch beim Ausschuss eingereicht. Die deutschen Versionen des Parallelberichts in schwerer und Leichter sowie Gebärdensprache wurden am 15. August 2023 veröffentlicht. „Menschenrechte jetzt!“ lautet der Titel des Parallelberichts eines Bündnisses deutscher Nichtregierungsorganisationen. Dem Bündnis gehören 37 Organisationen an, koordiniert vom Deutschen Behindertenrat (DBR).

Exklusion statt Inklusion

Die Hauptkritik des Bündnisses: Deutschland ist noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt. Nach wie vor ist Exklusion statt Inklusion für behinderte Menschen an der Tagesordnung. Zudem werden private Anbieter von Waren und Dienstleistungen immer noch nicht durchgehend zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet; an einer umfassenden Gewaltschutzstrategie zum Schutz von behinderten Mädchen und Frauen fehlt es ebenso, und selbst die schon lange geforderten Partizipationsstandards sind nicht in Sicht.

Quellen: BMAS, Kobinet, Deutscher Behindertenrat, Behindertenbeauftragter, Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)

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