Wenn Verbraucher:innen mit der Zahlung ihrer Stromrechnung in Verzug sind, kann ihnen im schlimmsten Fall der Strom abgeschaltet werden. Energieversorger sind verpflichtet vor einer Stromsperre ihren Kund:innen eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. (§ 19 Abs. 5 Stromgrundversorgungsverordnung)
Keine zusätzlichen Gebühren
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24) die Rechte von Verbrauchern bei drohenden Stromsperren gestärkt. Demnach dürfen Energieversorger keine zusätzlichen Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen oder die Abwendung einer Stromsperre verlangen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
24 Monatsraten ermöglichen
Konkret entschied das Gericht, dass ein Grundversorger gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV verpflichtet ist, eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten, ohne hierfür zusätzliche Bearbeitungsgebühren zu erheben. Das OLG erklärte entsprechende Klauseln in den Vertragsbedingungen eines Energieversorgers für unwirksam. Außerdem wurde festgestellt, dass Kunden in finanziellen Schwierigkeiten eine Ratenzahlung über bis zu 24 Monate ermöglicht werden muss – eine Begrenzung auf 12 Monate, wie sie von einigen Versorgern praktiziert wurde, ist unzulässig.
Bundesgerichtshof soll angerufen werden
Das Urteil wurde am 13. Februar 2025 gefällt (Az.: I-20 UKI 7/24). Die betroffene NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erwägt, Revision einzulegen, um eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof zu ermöglichen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale
In einer Pressemitteilung zu dem Urteil sagt Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, dass die Folgen einer Stromsperre für die Betroffenen gravierend seien. Eine Ratenzahlungsvereinbarung gebe ihnen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen. Zusätzliche Gebühren für Kunden zu erheben, die bereits Schwierigkeiten haben, die Stromkosten zu bezahlen, seien da kontraproduktiv.
Ob Krankheit, Jobverlust oder Schulden – es gebe viele Gründe, weshalb Verbraucher:innen ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen können. Bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen und mindestens 100 Euro, können Energieversorger den Strom abschalten. Um Kund:innen vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW, Soziale Schuldnerberatung Hamburg
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