Seit 15. März 2023 bietet Aktion Mensch ein Förderprogramm für inklusive Projekte an („Inklusion einfach machen“). Es handelt sich um eine Neuauflage eines zwischen Mai 2018 und Mai 2020 schon einmal angebotenen Förderprogramms. Es zeichnet sich vor allem durch attraktive Konditionen wie etwa einen geringen Eigenanteil aus.
Ziele
Ziel ist es
- weitere Chancen für inklusive Begegnungen zu schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar zu machen,
- kommunikative und bauliche Barrieren sichtbar zu machen und abzubauen,
- Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu fördern,
- Selbstbestimmtheit und Souveränität zu ermöglichen und zu stärken und
- Lernprozesse anzustoßen, neue Ideen auszuprobieren, neue Wege zu gehen und Erfahrungen in der partizipativen Arbeit zu gewinnen.
Zielgruppen
Die Aktion Mensch fördert zusätzliche inklusive Angebote für:
• Menschen mit Behinderung
• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
• Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderhöhe
An Personal-, Honorar-, Sachkosten und Investitionen beteiligt sich die
Aktion Mensch mit einem Fördersatz von bis zu 95 Prozent, die Zuschussobergrenze für diese Kosten beträgt 60.000 Euro. Ergänzend können jeweils
Zuschüsse für die Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit, partizipativer
Arbeit sowie eine Pauschale zur Beschäftigung von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung beantragt werden. Der Höchstzuschuss für ein
Projekt inklusive dieser Zuschüsse und der Pauschale beträgt 90.000 Euro
für die gesamte Laufzeit.
Aktion Mensch
Aktion Mensch unterstützt Projekte freier, gemeinnütziger Organisationen, nicht aber einzelne Personen oder öffentliche Einrichtungen. Über die eingereichten Anträge entscheidet das Kuratorium auf der Grundlage der Aktion-Mensch-Förderrichtlinien, die auf dem Portal des Vereins veröffentlicht sind. Bei der Auswahl der Förderanträge achtet das Gremium darauf, dass es sich um Konzepte handelt, die einen innovativen Ansatz wählen und dazu beitragen, Inklusion im Alltag umzusetzen. Dabei werden Anträge im Bereich der Behinderten-, aber auch der Kinder- und Jugendhilfe berücksichtigt.
Finanziert wird Aktion Mensch durch ihre Soziallotterie, an der sich regelmäßig 4,6 Millionen Menschen beteiligen. Dadurch können monatlich bis zu 1000 Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche unterstützt werden.
Spielfilm als gefördertes Beispiel-Projekt
Ein Beispiel für ein von der Aktion Mensch unterstütztes erfolgreiches Projekt ist der Spielfilm „Wenn das Licht den Schatten umarmt“. Der Film wurde von Bewohnern und Begleitern eines Wohnhauses für Menschen mit geistiger Behinderung in Eitorf entwickelt, gedreht und hatte im letzten Herbst Premiere. Über das zwei Jahre dauernde Projekt wurde im 2-Wochen-Rythmus in Blog-Beiträgen berichtet. Inzwischen läuft schon ein Nachfolgeprojekt unter dem Titel „Lichtblicke“, ebenfalls gefördert von Aktion Mensch.
Quellen: Paritätischer Gesamtverband, Aktion Mensch, Weltverrücker e.V.
Abbildung: weltverrücker.de: schatten.jpg