Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen von gesetzlich Versicherten für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden. Der Teil der Einnahmen, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
Die Folge dieser Regelung ist, dass Menschen, die weniger verdienen, überproportional viel Geld in die Sozialkassen einzahlen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
So sieht die Verteilung aus
Jahreseinkommen | Anteil am Gesamteinkommen | Anteil Sozialabgaben |
bis 30.000 Euro | 24 Prozent | 36 Prozent |
30.000 bis 50.000 | 23 Prozent | 26 Prozent |
50.000 bis 70.000 | 17 Prozent | 18 Prozent |
70.000 bis 110.000 | 13 Prozent | 11 Prozent |
mehr als 110.000 | 23 Prozent | 9 Prozent |
Das heißt: Je mehr man verdient, desto weniger muss man in die Sozialkassen zahlen.
Abschaffung gefordert
Der Fraktionschef der Linken Dietmar Bartsch fordert daher eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen: „Es ist ungerecht und nicht hinnehmbar, dass Durchschnittsverdiener auf ihren kompletten Lohn Abgaben zahlen müssen, Spitzeneinkommen nur auf einen kleinen Teil. Der zwanzigtausendste Euro, den man im Monat verdient, darf nicht bei den Abgaben bessergestellt sein als der zweitausendste Euro.“
Quellen: Die Zeit, Linksfraktion
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