Digitale Rentenübersicht

Im Februar 2021 setzte die Ampel-Koalition mit dem Digitalen Rentenübersichtsgesetz ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Gesetz

Die Digitale Rentenübersicht soll jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Übersicht über den Stand der individuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge geben, auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal. Grundlage sind die Daten aus den regelmäßigen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen. Herzstück wird eine übersichtliche Darstellung der bereits erreichten und bis zum Renteneintritt erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und eine Zusammenfassung der Ansprüche in einem Gesamtüberblick.

Umsetzungsauftrag

Zur Umsetzung wurde unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ errichtet. Vertreterinnen und Vertreter der drei Säulen der Alterssicherung, des Verbraucherschutzes sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen wurden in einem Steuerungsgremium in die Umsetzung eingebunden. 

Umsetzung

Laut Pressemitteilung des DRV vom 11. Mai 2023 soll es ab Sommer 2023 möglich sein, per Mausklick eine einheitliche Übersicht über die persönliche Altersvorsorge zu erhalten. Die jährliche schriftliche Renteninformation soll es aber weiterhin geben.

Geplant ist der Start eines übersichtlich gestalteten „persönlichen Bereichs“ auf der DRV-Internetseite. Über ein Login werd es dort möglich sein, persönliche Daten einzusehen, zu ändern, Anträge zu stellen oder Rückfragen zu stellen – ähnlich wie beim Online-Banking. Dazu gehöre auch die geplante „digitale Rentenübersicht“.

Auf dieser Plattform solle es für jeden einen Gesamtüberblick über die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge geben. So könne sich jeder über die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren. Allerdings sei die Rentenversicherung hier darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter auch beteiligen und ihre Daten zur Verfügen stellen.

Das Login solle bei beiden Plattformen über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone möglich sein. Imke Petersen, bei der DRV für das Projekt digitale Rentenübersicht zuständig, versicherte, dass es auch weiterhin die jährliche schriftliche Renteninformation geben werde. Die digitale Übersicht sei ein zusätzliches Angebot.

Quellen: BMAS, DRV

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