Ende Mai schockte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Öffentlichkeit in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, in dem er einen massiven Anstieg der pflegebedürftigen Personen beklagte: „Demografisch bedingt wäre 2023 nur mit einem Zuwachs von rund 50 000 Personen zu rechnen gewesen. Doch tatsächlich beträgt das Plus über 360 000.“ Woran das läge, verstünde er nicht genau, das sei „aktues Problem“.
Aufmerksamkeit erreicht
Für genügend Aufmerksamkeit wurde also gesorgt. Die tatsächliche Einordnung der Zahlen wird auch später im Artikel vorgenommen. Dazu gab es auch im April schon eine Pressemeldung des GKV (Spitzenverband der Krankenkassen). Danach wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen in früheren Jahren etwa um 326.000 Fälle pro Jahr, 2023 gab es allerdings ein Plus von 361.000 Fällen. Denkbar wäre, dass es ein einmaliger Nachholeffekt der Pandemie sei, so der GKV. In einer weiteren Pressemitteilung als Reaktion auf die Alarmmeldungen aus dem Gesundheitsministerium erläuterte der GKV, dass seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 die Anzahl der Pflegebedürftigen jedes Jahr im Durchschnitt um rund 326.000 steige. Im Jahr 2023 habe es einen überdurchschnittlichen Zuwachs um 361.000 Pflegebedürftige gegeben. Damit lag die Differenz zum durchschnittlichen jährlichen Anstieg bei 35.000 zusätzlichen Pflegebedürftigen.
Demografische Entwicklung und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
In dem jährlichen Anstieg enthalten ist jeweils ein Zuwachs um durchschnittlich 50.000 Pflegebedürftige, der sich direkt aus der demografischen Entwicklung ableiten lässt. Wenn die Wahrscheinlichkeit von Pflegebedürftigkeit in jeder Altersgruppe konstant bliebe, dann hätten wir aufgrund der alternden Bevölkerung jedes Jahr durchschnittlich einen Zuwachs von 50.000 Pflegebedürftigen.
2017 wurde ein neuer, erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Aus den 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade und es wurden unter anderem erstmals kognitive Einschränkungen, also auch demenzielle Erkrankungen, als Grund für den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung eingeführt.
Was wäre nötig?
Da eine grundlegende Pflegereform, so wie sie Karl Lauterbach vorschwebt wird – zumindest in dieser Legislaturperiode – nicht kommen. Nötig wäre
- die Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, auch Gutverdiener und Beamte,
- einen höheren Steuerzuschuss, etwa für die Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen,
- eine Reform der Sozialhilfe für Pflegebedürftige. Wenn heute Menschen ihre Pflege nicht mehr selbst bezahlen können, steht ihnen als Sozialleistung die Hilfe zur Pflege zu, die die Kommunen aus Steuergeldern bezahlen. Viele Betroffene empfinden es als entwürdigend, am Ende ihres Lebens, in dem sie hart gearbeitet haben, auf das Sozialamt angewiesen zu sein. Um den Betroffenen den Gang zum Sozialamt zu ersparen, könnten künftig die Pflegekassen die Hilfe zur Pflege auszahlen. Um das zu finanzieren, müssen die bei den Kommunen eingesparten Steuergelder an die Pflegeversicherung fließen.
Dies alles ist Zukunftsmusik und zur Zeit politisch nicht durchsetzbar. Deswegen wird es zunächst mal wieder auf eine Erhöhung des Beitragssatzes hinauslaufen.
Beitrag wird steigen
Der Verband der Ersatzkassen NRW geht von einer Erhöhung um 0,2 Prozent aus, da die Monatsausgaben der Kassen ab 2025 die Einnahmen überschreiten würden. Andere Krankenkassensprecher erwarten sogar Erhöhungen um 0,5 Prozent.
Erst zum 1. Juli 2023 waren die Beiträge zur Pflegeversicherung zuletzt gestiegen. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 4 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag – ohne den Kinderlosenzuschlag – zur Hälfte, also jeweils 1,7 Prozent.
Quellen: Rheinische Post, GKV, FOKUS-Sozialrecht, Stefan Sell: Aktuelle Sozialpolitik
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