Mindestpersonalausstattung in Psychiatrien

Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers seit 2020 in der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) qualitätssichernde Maßnahmen für die stationäre psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung fest. Ziel ist es, mit personellen Mindestvorgaben eine möglichst gute Patientenversorgung abzusichern. Da es sich um Mindestanforderungen handelt, können die Einrichtungen in den Budgetverhandlungen vor Ort darüber hinaus gehen und mehr Personal vorhalten: um etwa eine leitliniengerechte Behandlung sicherzustellen oder personelle Ausfallzeiten auszugleichen.

Übergangsregelungen verlängert

Um die Einrichtungen beim teilweise noch notwendigen Personalaufbau nicht zu überfordern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Übergangsregelungen erneut verlängert: Psychiatrische und psychosomatische Kliniken müssen nun erst ab Januar 2027 die Personalvorgaben zu 95 Prozent erfüllen – und nicht schon im laufenden Jahr. Eine hundertprozentige Umsetzung der Mindestpersonalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 von diesen Einrichtungen erwartet und nicht bereits ab 2026. Auch die finanziellen Folgen, die ab dem Jahr 2026 für die Krankenhäuser bei fehlendem Personal greifen, hat der G-BA reduziert.

Fachkräftemangel

Die Verlängerung der Übergangsregeln begründet der G-BA damit, dass 2023 erst rund die Hälfte der Einrichtungen bereits ausreichend Personal aufgebaut habe. Andernorts fehlten die benötigten Fachkräfte noch, auch wenn einige Einrichtungen nur knapp unter den Mindestvorgaben lägen. In Zeiten, in denen Fachkräfte in vielen Branchen schwer zu finden seien, sei der Personalaufbau nicht einfach, aber notwendig.

Selbst Mindestvorgaben reichen kaum

Der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Herbert Weisbrod-Frey, bedauert diese Entscheidung. Die PPP-RL mache lediglich Mindestvorgaben, sie garantiere noch keine leitliniengerechte Versorgung. Die Vorgaben hätten eigentlich schon 2020 umgesetzt werden sollen. Doch es gäbe immer wieder Verzögerungen – zu Lasten der Patientinnen und Patienten sowie des Personals.

Die Mindestvorgaben, so der Patientenvertreter, seien noch keine leitliniengerechte Personalausstattung. Sie bleibe trotz längerer Übergangszeit das Ziel. Für eine leitliniengerechte Versorgung müsse über diesen Mindeststandard hinaus zusätzliches Personal eingesetzt werden. Das müsse bei den Budgetverhandlungen auf örtlicher Ebene berücksichtigt werden, damit die Einrichtungen nicht unter einen restriktiven Budgetdruck geraten und Stellen abbauen, die für eine bedarfsgerechte Versorgung gebraucht werden.

Quellen: G-BA, verdi

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