Kabinett beschließt Steuererleichterungen

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Es enthält mehrere wichtige Einzelmaßnahmen, mit denen das Ehrenamt gestärkt werden soll. Außerdem wird die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. 

Pendlerpauschale

Wer täglich pendelt, so die Bundesregierung, profitiere damit deutlich stärker als zuvor – das sorge auch für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Und es bedeute eine spürbare Entlastung gerade für Leistungsträger im ländlichen Raum.

Außerdem erhielten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.

gerecht und umweltfreundlich?

Ob die Pendlerpauschale besonders gerecht und umweltfreundlich ist, ist umstritten. Verkehrsforscher Helmut Holzapfel meint dazu in der Frankfurter Rundschau vom 8. August 2025, dass mit der Pendlerpauschale die soziale Schieflage verstärkt würde. Denn der damit verbundene Steuernachlass von zusätzlich rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlaste wieder vor allem die Reichen im Land, Haushalte mit wenig Einkommen bekämen kaum etwas.

Reiche profitieren

Menschen mit hohen Einkommen, so der Verkehrswissenschaftler, bekämen derzeit durch die Pauschale im Schnitt 539 Euro im Jahr erstattet, Menschen mit geringem Einkommen 196 Euro. Verkehrswissenschaftliche Daten zeigten, dass vor allem Gutbetuchte weite Wege zur Arbeitsstätte zurücklegten. Die Hälfte der zusätzlichen zwei Milliarden, also eine Milliarde, fließe daher an die reichsten zehn Prozent unseres Landes, an das unterste Zehntel der Einkommenspyramide gingen nur 71 Millionen. Die Geschichte mit der schlecht bezahlten, autofahrenden Krankenschwester, die entlastet werden soll, sei völliger Unsinn.

Pauschale erhöht den CO2-Ausstoß

Helmut Holzapfel fordert die Abschaffung der Pauschale, Dies sei auch vom Bundesrechnungshof und von internationalen Organisationen wie der OECD empfohlen. Die Abschaffung würde nach Berechnungen des Umweltbundesamts bis zum Jahr 2030 eine Treibhausgas-Minderung von rund zwei Millionen Tonnen CO2 bringen. Durch die jetzt geplante Aufstockung der Pauschale werde sich der CO2-Ausstoß bis 2035, wie man grob abschätzen könne, genau um diesen Betrag erhöhen.

Ehrenamt

Die Bundesregierung hat nun eine Reihe an Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Damit will sie das Ehrenamt weiter stärken und Anreize schaffen, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Die Maßnahmen bringen insbesondere Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung mit sich. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro
  • Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro
  • Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro
  • E-Sport bezeichnet den organisierten, wettbewerbsorientierten Wettkampf mit Computerspielen. Dieser wird nun als gemeinnützig behandelt.

Quellen: Bundeskabinett, wikipedia, Frankfurter Rundschau, Stiftung Deutsches Ehrenamt

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