Alle Menschen haben laut dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) das Recht auf barrierefreie Informationen und Kommunikation. Für Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten trägt Leichte Sprache wesentlich dazu bei. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz, in welchen Fällen Leichte Sprache bei Behörden, z. B. bezüglich Informationen, Verträgen und Anträgen, zur Anwendung kommt.
Empfehlungs-Entwurf veröffentlicht
Seit über drei Jahren arbeiten eine Reihe von Akteur*innen an einer Emfehlung für Übersetzungen in Leichte Sprache. Nach intensiven Beratungen wurde nun der Entwurf der DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ veröffentlicht. Bis zum 3. Mai kann das kostenfrei zugängliche Dokument, das Minimalstandards für zukünftige Übersetzungen in Leichte Sprache formuliert, öffentlich kommentiert werden, um Änderungen anzuregen.
DIN SPEC?
Eine DIN SPEC (specification) ist ein Standarddokument, das unter Leitung des Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet wird. Mit einer DIN SPEC kann somit in relativ kurzer Zeit ein Standard erstellt werden, mit dem eine bis dahin noch nicht standardisierte Technologie oder Verfahrensweise beschrieben werden kann. Eine DIN SPEC kann die Basis für eine DIN-Norm sein.
wer ist beteiligt?
Die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ wird derzeit in einem Konsortium unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Öffentliche Hand, Wissenschaft, Design, Übersetzung und Prüfung sowie Verlagen erarbeitet. Dabei ist die Beteiligung von Menschen mit Lese- und Lernschwierigkeiten besonders wichtig. Diese sind einerseits auf Texte in Leichter Sprache angewiesen, prüfen andererseits auch als Experten in eigener Sache Texte in Leichter Sprache.
Inhalt des Entwurfs
Der Entwurf des DIN SPEC 33429 enthält Empfehlungen für das Übersetzen von Texten in Deutsche Leichte Sprache, das Verfassen von Texten in Deutscher Leichter Sprache sowie das Gestalten von Inhalten in Leichter Sprache.
Das Dokument beschreibt Möglichkeiten zur Verbesserung der Verständlichkeit und Lesbarkeit von Texten und Inhalten für Menschen mit Lernschwierigkeiten und weitere Personen, die von Leichter Sprache profitieren.
sprachliche Empfehlungen
Des Weiteren enthält das Dokument sprachliche Empfehlungen zu Wort-, Satz- und Textebene in Leichte-Sprache-Texten sowie zur Einbettung dieser Texte in Nutzungssituationen. Es enthält darüber hinaus Empfehlungen zur visuellen Gestaltung von Leichte-Sprache-Texten. Des Weiteren werden Empfehlungen zur Nutzung von Leichter Sprache in verschiedenen Medienformaten gegeben.
Das Dokument beschreibt den Prozess der Erstellung von Texten und Inhalten in Leichter Sprache. Schließlich gibt es Empfehlungen zu den notwendigen Qualifikationen von Textschaffenden, Prüferinnen und Prüfern sowie Gestalterinnen und Gestaltern.
Die DIN SPEC 33429 richtet sich an alle an der Erstellung von Texten und Inhalten in Leichter Sprache beteiligten Personen sowie Auftraggeberinnen und Auftraggeber.
gefördert vom BMAS
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt wurde im März 2020 gestartet. Es dient auch der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Verwendung von Leichter Sprache und unterstützt damit z. B. öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen. Es kann darüber hinaus auch anderen Organisationen bei der Verwendung Leichter Sprache helfen. Des Weiteren können die Empfehlungen der Qualitätssicherung und als Kriterien bei Ausschreibungen dienen.
Kommentierung erwünscht
Eine öffentliche Kommentierung ist bis zum 3. Mai 2023 möglich. Der kostenlose digitale Entwurf der E DIN SPEC 33429 kann ab sofort auch beim Beuth-Verlag bestellt werden.
Quellen: kobinet-nachrichten, Wikipedia, Beuth-Verlag
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