Nachdem das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 9.12.2020 den Referentenentwurf einer „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht hat, herrscht Unsicherheit, ob denn von Obdachlosogkeit Betroffene mitgemeint sind.
Auch für Nicht-Krankenversicherte
Klar ist, dass die ersten drei Schutzmasken jeder erhalten kann mit der Vorlage seines Ausweises oder mit der Selbstauskunft, dass er zu den gefährdetem Personenkreis gehört. Für die Abgabe ab Januar aber ist vorgesehen, dass die Krankenkassen aufgrund ihrer Daten jedem Anspruchsberechtigten eine Coupon ausstellen sollen. Zwar ist in der Verordnung in § 1 Absatz 2 festgelegt, dass auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, einen Anspruch auf die Schutzmasken haben, wenn sie über 60 Jahre alt sind oder zu einer Risikogruppe gehören. Aber wie sollen Leute, die nicht krankenversichert sind, an einen solchen Coupon kommen?
Schwierig könnte für Obdachlose auch die geforderte Angabe eines festen Wohnsitzes werden.
Organisatorische Gründe?
Benjamin Laufer vom Hamburger Strassenmagazin „Hinz&Kunzt“ hat diesbezüglich beim BMG nachgefragt und die Antwort bekommen, dass Obdachlose aus „organisatorischen Gründen“ nicht mit gedacht sind. Die Krankenkassen hätten Daten über die Erkrankungen ihrer Mitglieder, dies sei hinsichtlich einer möglichen Obdachlosigkeit ihrer Mitglieder aber nicht der Fall. (Keine kostenlosen FFP2-Masken für Obdachlose)
Keine Erkenntnisse über Obdachlose
Offensichtlich sind allgemein die Lebensumstände Obdachloser nur schwer einzuschätzen. In einer kleinen Anfrage fragte die FDP-Fraktion des Bundestags nach der Situation Obdachloser, insbesondere im Zeichen der Corona-Pandemie. Gefragt wurde unter anderem
- nach der Anzahl der Obdachlosen,
- nach der durchschnittlichen Dauer von Obdachlosigkeit,
- nach Ursachen,
- nach chronischen und psychischen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen,
- nach der Anzahl von Opfern von Gewalttaten unter den Obdachlosen,
- nach der Anzahl der Personen ohne Krankenversicherung
- nach der Anzahl der Notunterkünfte,
- wieviele Obdachlose seit 2015 erforen sind.
Zu kaum einer der Fragen konnte die Bundesregierung Auskunft geben, da ihr „gesicherte Erkenntnisse nicht vorliegen“. Bei der Frage nach der Anzahl der Personen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, verweist die Antwort auf Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W). Danach leben etwa 41.000 Mensche auf der Strasse. Ob die Zahl stimmt, sei aber ungewiss, auch, ob die Zahl durch die Corona-Pandemie gestiegen ist.
Impfung ja – Maske nein?
Noch ist die Verordnung über die Vergabe der Schutzmasken nicht in Kraft. Offensichtlich ist es möglich, dass Odachlose bei der zukünftigen Impfung berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat Obdachlose in die dritthöchste Prioritätsgruppe (von 6 Gruppen) bei der Impfung einsortiert. Da sollte es organisatorisch auch möglich sein, dass die Betroffenen an die Schutzmasken kommen.
Quellen: BMG, Hinz&Kunzt, RKI, Bundetag
Abbildung: pixabay.com mask-5503422_1280.jpg