Am 8. und 9. Juni 2023 treffen sich die EU-Innenminister*innen im Rat der Europäischen Union (EU), um sich politisch auf Regelungen zu einigen, die schwerwiegende Folgen haben würden: Unter anderem wird diskutiert, verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ auszuweiten und am Dublin-System festzuhalten.
Vor 30 Jahren: Asylkompromiss
Wieder, wie schon vor 30 Jahren beim „Asylkompromiss„, ist die SPD maßgeblich an einer weiteren Einschränkung des Flüchtlingsschutzes beteiligt, diesmal in Gestalt von Bundesinnenministerin Nancy Faser.
Die Klimakatastrophe wird Flüchtlingsströme ungeheuren Ausmasses auslösen, was sollen Menschen machen, deren Heimat zunehmend lebensfeindlicher wird?
Klimaschutz und Flüchtlingsschutz?
Nun könnte man ja zunächst mal versuchen, mit allen Mitteln, die zur Verfügung stehen – und es stehen alle nötigen Mittel zur Verfügung – die Katastrophe zumindest abzumildern. Weiter sollte versucht werden, die Flüchtlingsströme zu kanalisieren, sichere Fluchtwege zu schaffen und allen, die ihre Heimat verlassen müssen, eine menschenwürdige Perspektive zu ermöglichen.
Nichts davon passiert. In einer besipiellosen Kampagne werden hierzulande auch die kleinsten Ansätze einer vernünftigen Klimapolitik verunglimpft. Flüchtlingspolitik beteht nur noch in der Aushöhlung und letztlichen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl.
Fluchtgründe zählen nicht mehr
Bei Treffen der EU-Innenminister*innen am 8.Juni 2023 sollen Regelungen beschlossen werden, die schwerwiegende Folgen haben würden: Unter anderem wird diskutiert, verpflichtende Grenzverfahren einzuführen, das Konzept der „sicheren Drittstaaten“ auszuweiten und am Dublin-System festzuhalten.
In den geplanten verpflichtenden Grenzverfahren werden absehbar keine Fluchtgründe der Schutzsuchenden geprüft, sondern nur, in welchen außereuropäischen Drittstaat die fliehenden Menschen geschickt werden können. Schutzsuchende könnten dann in ein außereuropäisches Land abgeschoben werden, in dem sie möglicherweise nicht in allen Landesteilen sicher sind oder in dem sie noch nie waren. Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention müsste dort ebenfalls nicht gewährt werden – nach der deutschen Position soll der Schutz zwar im Wesentlichen der Genfer Flüchtlingskonvention entsprechen und eine Verbindung zu dem Land soll bestehen, gemäß anderer im Rat diskutierter Vorschläge liegen die Anforderungen an den Schutz jedoch weit unter diesem Niveau. Setzt sich ein solcher Vorschlag durch, wird dies voraussichtlich massiv die Gefahr völkerrechtswidriger Kettenabschiebungen in Herkunftsländer wie Syrien oder Afghanistan erhöhen.
Haftlager außerhalb der EU
In Kombination mit der Anwendung des Konzepts der “Fiktion der Nicht-Einreise“ können die Grenzverfahren auch nur durch Inhaftierung der Schutzsuchenden umgesetzt werden.
Zudem soll am eigentlich gescheiterten Dublin-System – das zur Überlastung von Außengrenzstaaten führt – festgehalten und dieses sogar noch verschärft werden. Ein wirksamer Solidaritätsmechanismus bei dem Asylsuchenden auch von anderen Mitgliedstaaten als den Außengrenzstaaten aufgenommen werden, wird dagegen nicht ernsthaft verhandelt. Denn aktuell soll die „Solidarität“ auch durch Geldzahlungen oder materiellen Leistungen erbracht werden können – sogar in außereuropäischen Drittstaaten. Anstatt Flüchtlingsaufnahme, würde so also die Externalisierung des europäischen Grenzschutzes als Solidarität verbucht werden.
Appell an die Bundesregierung
Pro Asyl und 50 andere Organisationen richten daher einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes bei der europäischen Asylrechtsreform!
Quellen: Pro Asyl, wikipedia
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