Aktivrente

Das Bundeskabinett hat am 15.10.25 das Referentenentwurf zur Aktivrente verabschiedet. Diese soll Rentnern ermöglichen, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Regierung verspricht sich davon, dass mehr ältere Menschen weiter erwerbstätig sind und die Wirtschaft von ihrem Erfahrungsschatz profitiert. 890 Millionen Euro soll die Aktivrente pro Jahr kosten. Man rechnet mit etwa 168.000 Nutzern. Eine Abstimmung im Bundestag steht noch aus.

Ziele

In der Gesetzesbegründung werden die Ziele benannt: Der deutsche Arbeitsmarkt stehe infolge des demographischen Wandels vor strukturellen Herausforderungen. Die geburtenstarken Jahrgänge träten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrückten. Dies führe in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aktivrente setze daher einen gezielten Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. Indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert werde,
werde Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver.

Zudem führe dies insgesamt zu einer erhöhten Erwerbsquote und trüge insofern dazu bei, volkswirtschaftliches Wachstum zu steigern und staatliche Einnahmen zu erhöhen. Da mit der Aktivrente für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus nichtselbständig beschäftigt seien, Sozialversicherungsbeiträge geleistet würden, erhöhe dies auch die Einnahmenseite der Sozialversicherungen und stabilisiere sie.

Kritik von Sozialverbänden

Die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sprach im Onlineportal „t-online“ von einem teuren Steuergeschenk zulasten der jüngeren Generation. Die Aktivrente führe „im Generationenverhältnis zu schwer erklärbaren Ungerechtigkeiten“. Längst überfällig sei vielmehr, die Selbstständigen in die Rentenversicherung miteinzubeziehen.

Die Präsidentin des Verbands VdK Verena Bentele erklärte: „Die Mehrheit der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbstständig tätig oder machen dies als Minijob. Minijobber arbeiten jetzt schon weitgehend steuerfrei.“ Die Aktivrente sei attraktiv für gesunde Menschen in wenig belastenden Berufen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten wollen. „Als Einzelmaßnahme wird sie statt zusätzlichen Arbeitsplätzen vor allem Mitnahmeeffekte und massive Steuerausfälle produzieren und dem Fachkräftemangel in nur geringem Maße entgegenwirken“, stellte Bentele fest.

Der DGB fordert – statt pauschaler Steuervorteile für einige wenige – bessere Arbeitsbedingungen, damit Menschen gesund bis 65 arbeiten können, altersgerechte Arbeitsplätze und Wege für Frauen aus unfreiwilliger Teilzeit.

Quellen: Bundeskabinett, mdr.de (vom 21.9.25 zu den Kritiken der Sozialverbände)

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Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12771) zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) vorgelegt. Bis zum Schuleintritt soll für alle Kinder im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sichergestellt werden. Dafür seien gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig, so die Bundesregierung.

Der mit dem KiQuTG angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden.

bundeseinheitliche Qualitätsstandards

Ziel ist es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG soll den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen werden, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden.

Entwicklung seit 2019

2019 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) in Kraft.

Das Gesetz sah die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Teilhabe anhand der spezifischen Bedarfe der einzelnen Länder vor. Hierfür sollten die Länder auf Basis einer Analyse der Ausgangslage im jeweiligen Land Maßnahmen aus einem Instrumentenkasten mit zehn qualitativen Handlungsfeldern auswählen. Zusätzlich konnten die Länder auch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen ergreifen. Das Gesetz sah vor, dass jedes Land mit dem Bund einen Vertrag abschließt, in dem die konkreten Maßnahmen, die das Land ergreifen wollte, sowie deren geplante Finanzierung in einem Handlungs- und Finanzierungskonzept festgelegt wurden.

Monitoring

Die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern wurde begleitet durch ein länderspezifisches sowie länderübergreifendes qualifiziertes Monitoring des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Ergebnisse werden in Monitoringberichten veröffentlicht.

Weiterentwicklung 2023

Das KiQuTG wurde durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zum 1. Januar 2023 geändert und auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation inhaltlich weiterentwickelt.

Es erfolgte eine stärkere Fokussierung auf die Qualitätsentwicklung und dabei insbesondere diejenigen Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind. Dies betraf die Handlungsfelder nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4
KiQuTG:

  • bedarfsgerechtes Angebot,
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel,
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte,
  • Stärkung der Leitung

sowie die Handlungsfelder nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 bis 8 KiQuTG:

  • Förderung der kindlichen Entwicklung,
  • Gesundheit,
  • Ernährung und Bewegung,
  • Förderung der sprachlichen Bildung,
  • Stärkung der Kindertagespflege.

2025: Fokus auf Qualitätsentwicklung

Künftig soll der Fokus des Gesetzes ausschließlich auf die Weiterentwicklung der Qualität gelegt werden und dabei spezifisch auf die Handlungsfelder, die für die Qualität von besonderer Bedeutung sind und in denen daher perspektivisch bundesweite qualitative Standards angestrebt werden. Dies betrifft die Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 8. Die übrigen Handlungsfelder (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 9 und 10) sowie die Möglichkeit, im Rahmen des KiQuTG Maßnahmen
zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zu ergreifen, entfallen künftig.

Ergänzt wird zudem die Vorgabe, dass die Länder künftig immer mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen müssen.

Inkrafttreten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025.

Quellen: Bundestag, BMFSFJ, FOKUS-Sozialrecht

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