Notfall-BAFöG

In dieser Woche werden im Bundestag diverse Gesetzesvorlagen behandelt, die inhaltlich in den Rahmen von FOKUS-Sozialrecht passen und in den nächsten Tagen auch hier beschrieben werden. Am Mittwoch und Donnerstag (22.9. und 23.9.22) wird unter anderem beraten über das

28. BAFöG-Änderungsgesetz

Über den Kabinettsentwurf des „Notfall-BAFöGs“ haben wir hier schon im Mai 2022 berichtet. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Kreis der BAföG-Empfänger in Notlagen erweitern zu können. Viele Auszubildende hätten während der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren und seien dadurch in finanzielle Notlagen geraten, heißt es in der Vorlage. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich mittlerweile wieder erholt habe, sei es wichtig, für zukünftige Krisenlagen vorbereitet zu sein.

Beschlussempfehlung

Der Bildungsausschuss  hat dazu eine Beschlussempfehlung vorbereitet. Danach solle die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, im Falle einer bundesweiten Notlage den Personenkreis der BAföG-Empfänger zu erweitern, sofern die Krise negativen Einfluss auf den „Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten“ hat. Dieser Personenkreis soll neben Studierende auch Schülerinnen und Schüler umfassen, die sich in einer förderungsfähigen Ausbildung befinden.

Bundestag beschließt Notlage

Die Notlage werde vom Bundestag beschlossen und müsse alle drei Monate verlängert werden. Bestehe eine Notlage länger als sechs Monate, könne entschieden werden, ob die Bafög-Förderung durch ein Volldarlehen ersetzt werde. Es gehe hier ausdrücklich nur um bundesweite Krisen, die Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben. Um im Krisenfall Bafög zu bekommen, müssen Antragsteller laut Gesetzentwurf nachweisen, dass sie ihren Nebenjob verloren haben. Es muss laut SPD allerdings nicht explizit nachgewiesen werden, dass die Krise auch der Grund für den Wegfall des Jobs ist. Hier reiche die zeitliche Komponente.

Kritik aus der Opposition

Kritisiert wurde im Bildungsausschuss von der Opposition, dass der Notfallmechanismus beispielsweise in der aktuellen Energiekrise nicht greife, obwohl die Inflation viele Studierende in eine finanzielle Notlage bringen könnte. Außerdem werde die ie Implementierung des Notfallmechanismus im Krisenfall zu viel Zeit benötigen. Teilzeitstudierende keine Zusicherung auf Unterstützung. Auch internationale Studierende profitieren im Krisenfall nicht vom Notfallmechanismus.

Zwei Instrumente

Zur Krisenbewältigung stehen zwei Instrumentarien zur Verfügung: Zum einen die hälftige Zuschussförderung bei Studierenden oder der Vollzuschuss bei Schülerinnen und Schülern, die den Nachweis einer individuellen Betroffenheit von der Notlage voraussetzt, etwa durch einen Jobverlust. Zum andern kann der Verordnungsgeber ohne einen solchen Nachweis die Möglichkeit zum Bezug eines zinslosen BAföG-Darlehens eröffnen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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