Aktivrente gilt seit Januar 2026

Zum 1.1.2026 ist übrigens trotz vielfacher Kritik das Aktivrentengesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet Änderungen im Einkommenssteuergesetz (neuer Punkt 21 im § 3 EStG) und soll nach zwei Jahren überprüft werden.

Aktivrente als Anreiz

Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Mit der Aktivrente soll ein Anreiz geschaffen werden länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Da von der Aktivrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen, profitieren auch die Sozialversicherungen.

Voraussetzungen

Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Begünstigt sind unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die:

  • ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 35 Satz 2 oder § 235 des SGB VI – 67 Jahre inkl. Übergangsregelung),
  • nichtselbständig beschäftigt (§ 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG) sind und
  • für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu entrichten hat (§ 168 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 1d oder Absatz 3, § 172 Absatz 1 oder § 172a SGB VI).

Dies gilt unabhängig davon, welche Art der Erwerbstätigkeit (nichtselbständig, verbeamtet, selbständig etc.) sie bisher ausgeübt haben. Entscheidend für die Aktivrente ist nur die aktuell ausgeübte Tätigkeit.

Die Aktivrente gilt nicht für Einnahmen aus anderer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel:

  • aus selbstständigen Tätigkeiten,
  • aus einem Beamtenverhältnis,
  • als Abgeordneter oder
  • aus Minijobs (geringfügige Beschäftigung).

Sozialversicherung

Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

Weitere Regelungen

Die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch.

Der Freibetrag der Aktivrente kann immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat genutzt werden. Wechselt man den Job, kann der Freibetrag ab dem neuen Monat im neuen Arbeitsverhältnis eingesetzt werden, solange man ihn nicht parallel woanders nutzt.

Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, ab dem das gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Quellen: Bundesfinanzministerium, FOKUS-Sozialrecht

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Bundestag beschließt das Rentenpaket

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025 das Rentenpaket der Bundesregierung beschlossen. In dritter Beratung votierten in namentlicher Abstimmung 318 Abgeordnete für den unveränderten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929), 224 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (21/3112) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3113) vorgelegt.

Haltelinie

Der beschlossene Gesetzentwurf belässt das Rentenniveau über 2025 hinaus bei 48 Prozent („Haltelinie“). Der Nachhaltigkeitsfaktor, der dafür sorgen soll, dass die Renten langsamer steigen, wenn immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bleibt bis 2031 außer Kraft gesetzt. Ab 2031 kann er dann nach gegenwärtiger Gesetzeslage wieder greifen.

Mütterrente

In dem Gesetzentwurf wird auch die „Mütterrente“ ausgeweitet. Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen. Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Anschlussverbot aufgehoben

Außerdem wird Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert. Deshalb wurde das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben. Damit ist in diesen Fällen– auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich.

Weitere Gesetzentwürfe im Rentenpaket

Darüber hinaus stimmte der Bundestag den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859) und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, 21/2673) zu. Beide Gesetzentwürfe wurden mit Koalitionsmehrheit angenommen.

Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht

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Aktivrente

Das Bundeskabinett hat am 15.10.25 das Referentenentwurf zur Aktivrente verabschiedet. Diese soll Rentnern ermöglichen, monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen. Die Regierung verspricht sich davon, dass mehr ältere Menschen weiter erwerbstätig sind und die Wirtschaft von ihrem Erfahrungsschatz profitiert. 890 Millionen Euro soll die Aktivrente pro Jahr kosten. Man rechnet mit etwa 168.000 Nutzern. Eine Abstimmung im Bundestag steht noch aus.

Ziele

In der Gesetzesbegründung werden die Ziele benannt: Der deutsche Arbeitsmarkt stehe infolge des demographischen Wandels vor strukturellen Herausforderungen. Die geburtenstarken Jahrgänge träten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrückten. Dies führe in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aktivrente setze daher einen gezielten Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen. Indem der steuerliche Druck auf Arbeitsentgelt im Alter verringert werde,
werde Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver.

Zudem führe dies insgesamt zu einer erhöhten Erwerbsquote und trüge insofern dazu bei, volkswirtschaftliches Wachstum zu steigern und staatliche Einnahmen zu erhöhen. Da mit der Aktivrente für Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus nichtselbständig beschäftigt seien, Sozialversicherungsbeiträge geleistet würden, erhöhe dies auch die Einnahmenseite der Sozialversicherungen und stabilisiere sie.

Kritik von Sozialverbänden

Die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sprach im Onlineportal „t-online“ von einem teuren Steuergeschenk zulasten der jüngeren Generation. Die Aktivrente führe „im Generationenverhältnis zu schwer erklärbaren Ungerechtigkeiten“. Längst überfällig sei vielmehr, die Selbstständigen in die Rentenversicherung miteinzubeziehen.

Die Präsidentin des Verbands VdK Verena Bentele erklärte: „Die Mehrheit der älteren Menschen, die im Ruhestand weiterarbeiten, werden von der Aktivrente nicht profitieren. Sie sind entweder selbstständig tätig oder machen dies als Minijob. Minijobber arbeiten jetzt schon weitgehend steuerfrei.“ Die Aktivrente sei attraktiv für gesunde Menschen in wenig belastenden Berufen, die über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten wollen. „Als Einzelmaßnahme wird sie statt zusätzlichen Arbeitsplätzen vor allem Mitnahmeeffekte und massive Steuerausfälle produzieren und dem Fachkräftemangel in nur geringem Maße entgegenwirken“, stellte Bentele fest.

Der DGB fordert – statt pauschaler Steuervorteile für einige wenige – bessere Arbeitsbedingungen, damit Menschen gesund bis 65 arbeiten können, altersgerechte Arbeitsplätze und Wege für Frauen aus unfreiwilliger Teilzeit.

Quellen: Bundeskabinett, mdr.de (vom 21.9.25 zu den Kritiken der Sozialverbände)

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