Aufholen nach Corona

So heißt das 2-Milliarden-Euro-Paket, dem Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den Lockdown-Zeiten unterstützt werden sollen. Dies hat die Bundesregierung am letzten Mittwoch, 5.5.2021, beschlossen. Ende April war die Entscheidung verschoben worden, weil die SPD einen einmaligen Bonus von 100 Euro in das Paket hineinverhandelt haben wollte, der im Herbst an Kinder gehen soll, die im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezugsberechtigt sind. Der Bonus ist nun Teil des Pakets.

Vier Säulen

Das Aktionsprogramm steht auf vier Säulen:

  1. Lernrückstände abbauen
  2. Frühkindliche Bildung fördern
  3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen
  4. Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Lernrückstände

  • Der Bund stellt den Ländern hierfür 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit zusätzlichen Förderangeboten sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, die durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Lernrückstände aufzuholen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln führen die Länder in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durch. Und ab dem neuen Schuljahr gibt es unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Frühkindliche Bildung

  • Sprachförderung in Kitas
    Hierfür wird das Bundesprogramm Sprach-Kitas um 100 Mio. Euro aufgestockt. Bundesweit werden rund 1.000 zusätzliche Kitas in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ aufgenommen.
  • Unterstützung von Eltern mit kleinen Kindern
    Hierfür erhält die Bundesstiftung Frühe Hilfen 50 Mio. Euro zusätzlich. Es geht um niedrigschwellige Unterstützungsangebote für besonders belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren.

Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote

  • Angebote für Ferienfreizeiten, Begegnungen und Bewegung
    Dafür wird der Kinder- und Jugendplan um 50 Mio. Euro erhöht. Angedacht sind etwa mehr vergünstigte Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote.
  • Familienferienzeiten für Familien mit kleinen Einkommen
    Hierfür werden die Familienferienstätten mit 50 Mio. Euro zusätzlich unterstützt. Gemeinnützige Familienferienstätten erhalten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien für eine Woche (Festbetrag pro Familienmitglied/Nacht).
  • Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
    Dafür werden den Ländern 70 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Länder erhalten Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen. Diese können von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten werden.
  • Außerschulische Angebote
    Die Projektförderung wird um 50 Mio. Euro aufgestockt. Gemeint ist das Programm „Kultur macht stark„. Damit soll der Abbau von Lernrückständen durch außerschulische Angebote flankiert werden. Über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore – Lernort Labor (LeLa) soll es zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften geben.
  • Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt
    Dafür werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
  • Mehrgenerationenhäuser
    Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
    wird um 10 Mio. Euro aufgestockt.
  • Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen
    Hierfür sind 270 Mio. Euro vorgesehen. Kinder und Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, Freizeitangebote insbesondere in den Ferien wahrzunehmen, um Versäumtes nachzuholen. Dafür erhalten Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit geringem Einkommen im August 2021 einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind. Dieser kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
  • Individuelle Lernförderung in der Grundsicherung
    Im Bildungs- und Teilhabepaket stehen die individuellen Hilfen zur Lernförderung weiter zur Verfügung. Damit sie besser zugänglich sind, muss bis zum 31. Dezember 2023 kein gesonderter Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden.

Aktion Zukunft

Die „Aktion Zukunft“ hat einen Gesamtumfang von 320 Mio. Euro. Sie hat zwei Schwerpunkte:

  • Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort
    z. B. durch Mentorinnen und Mentoren, beispielsweise durch den Einsatz von Lehramtsstudierenden, für die Lernförderung oder beim sozialen Lernen. Hierfür stellt der Bund 100 Mio. Euro für die in allen Bundesländern tätige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 2021/2022 zur Verfügung.
  • Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)) und zusätzliche Sozialarbeit an Schulen unterstützen und fördern. Im Rahmen der Aktion Zukunft wird zusätzlichen Lasten der Länder durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 220 Mio. Euro Rechnung getragen.
    Um den Einsatz von Bundesfreiwilligen in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern, sollen die administrativen Verfahren zur Einsatzstellen-Anerkennung und zur Erhöhung der Zahl der Plätze in den Einsatzstellen vorübergehend erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
    Schulsozialarbeit wird zukünftig stärker im SGB VIII verankert (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG). Die Kommunen werden schon jetzt durch die Länder dabei unterstützt, diese Aufgabe besser zu schultern – in der Regel durch Personalkostenförderung.

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium für Bildung und Forschung

Abbildung: pixabay.com children-593313_1280.jpg