Letzte Bundesratssitzung 2025

Am 19. Dezember verabschiedete der Bundesrat noch kurz vor Jahresschluss einige Regelungen, die uns im Jahr 2026 beschäftigen werden.

Pflegekompetenzgesetz

Nachdem er im November den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, bestätigte der Bundesrat dessen Einigungsvorschlag vom 17. Dezember 2025 zur Krankenhausfinanzierung. Das Gesetz enthält viele Änderungen im SGB XI, wurde aber wegen der Krankenhausfinanzierung zunächst blockiert.

Rentenpaket

Neben dem Bundeshaushalt 2026, der Wehrdienstreform und dem Steueränderungsgesetz 2025 (u.a. Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale), wurde auch das Rentenpaket auf den Weg gebracht. Wesentliche Punkte sind darin die Stabilisierung des Rentenniveaus und die neue Aktivrente.

Abschiebungen ohne Anwalt

Die Länderkammer billigte ein Gesetz, das die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ermöglicht und die Anwaltspflicht bei Abschiebungshaft abschafft.

Elterngeld

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hamburg fordert der Bundesrat, das Elterngeld zu erhöhen und die Rolle von Pflegeeltern zu stärken. Eine Anpassung des Mindest- und Höchstsatzes sei überfällig, da diese seit fast 20 Jahren unverändert geblieben seien. Auch Pflegeeltern sollten gleichermaßen Anspruch auf Elterngeld bekommen.

Sachbezüge

Nachdem schon in der November-Sitzung die Verordnungen zur Anpassung von Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Mindestlohn durchgewunken wurden, wurde nun auch die „Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ bestätigt, in der die Höhe der Sachbezüge festgelegt werden. Alle relevanten Zahlen für 2026 finden Sie hier.

Nächste Sitzung

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrats findet am 30. Januar 2026 statt. 

Quellen: Bundesrat, FOKUS-Sozialrecht

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Neues in 2026

Einige Änderungen im Sozialrecht treten im neuen Jahr in Kraft. Ein Überblick:

Kindergeld

Das Kindergeld wird zum Jahresanfang um vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro erhöht. Weiterhin werden Menschen mit höherem Einkommen durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

Kinderkrankengeld

Die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil bleibt auch im Jahr 2026 bei 15 Tage und für Alleinerziehende bei 30 Tage. Die Regelung war ursprünglich bis Ende 2025 begrenzt.

GKV-Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen wird von 2,5 auf 2,9 Prozent erhöht. Allgemein wird bei vielen Kassen ein noch höherer Zusatzbeitrag erwartet.

Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Ab 2027 dann auf 14,60 Euro. Die Mindestlöhne in der Pflege werden ebenfalls erhöht, allerdings erst zum Juli 2026.

Minijob

Da seit 2022 die Minijobgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) an die Höhe des Mindestlohns geknüpft ist, steigt diese 2026 auf 603 Euro. Auch die Berechnungen der reduzierten Sozialbeiträge im sogenannten Übergangsbereich – Einkünfte zwischen 603 und 2.000 Euro – ändert sich

Fallmanagement in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung wird ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt.

Sozialleistungen bargeldlos

Sozialleistungen sollen grundsätzlich nicht mehr bar ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass eine Überweisung auf ein Girokonto Standard werden soll. Barzahlungen sollen nur noch in Ausnahmefällen gestattet sein, wenn den Leistungsempfängerinnen und -empfängern eine Kontoeröffnung nicht möglich ist.

Bemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung betragen nun 69.750 Euro (5.812,50 im Monat), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 101.400 Euro (8.450 im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 77.400 Euro (6.450 im Monat).

Pflegeversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende

Die Änderungen im SGB XI wurden am 19.12.2025 auch im Bundesrat endgültig verabschiedet. Die Reform des SGB II wurde im Bundeskabinett verabschiedet, hat de parlamentarischen Gang also noch vor sich. Beides Stoff für weitere Beiträge hier im neuen Jahr.

Quellen: FOKUS-Sozialrecht

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Sozialversicherungswerte und Rechengrößen 2026

Hier finden Sie die Werte für 2026 im Vergleich zum Vorjahr.
Änderungen zum Vorjahr sind fett markiert.

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Versicherungszweig20252026
Krankenversicherung (KV)
allgemein
(Arbeitgeberanteil 7,30%)
14,60%14,60%
ermäßigt
(Arbeitgeberanteil 7,00%)
14,00%14,00%
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,50%2,90%
KV insgesamt17,10%17,50%
davon Arbeitgeberanteil8,55%8,75%
Rentenversicherung (RV)
Allgemeine Rentenversicherung18,60%18,60%
Knappschaft24,70%24,70%
Agentur für Arbeit
Arbeitslosenversicherung (AV)2,60%2,60%
Insolvenzgeldumlage0,15%0,15%
Pflegeversicherung (PV)
Allgemeiner Beitragssatz3,60% 3,60%
Beitragssatz für Kinderlose4,20% 4,20%


Pflegeversicherung Beitragsstaffelung nach Anzahl der Kinder

Anzahl KinderBeitragArbeitgeber-AnteilArbeitnehmer-Anteil
keine Kinder4,20%1,80%2,40%
ein Kind3,60%1,80%1,80%
2 Kinder3,35%1,80%1,55%
3 Kinder3,10%1,80%1,30%
4 Kinder2,85%1,80%1,05%
5 und mehr Kinder2,60%1,80%0,80%

Bezugsgrößen (§ 18 SGB IV)

Bezugsgrößen20252026
BundesgebietBundesgebiet
Bezugsgröße – jährlich44.940,00 €47.460,00
Bezugsgröße – monatlich3.745,00 €3.955,00 €
Bezugsgröße – wöchentlich873,83 €922,83 €
Bezugsgröße – täglich124,83 €131,83 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung (bundesweit)

JAE KV/PV20252026
Allgemeine73.800,00 €77.400,00 €
Besondere66.150,00 €69.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen20252026
Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV, AV)
– Tag268,33  €281,77 €
– Woche1.878,33 €1.971,67 €
– Monat8.050,00 €8.450,00 €
– Jahr96.600,00 €101.400,00 €
knappschaftliche Rentenversicherung
– Monat9.900,00 €10.400,00 €
– Jahr118.800,00 €124.800,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (KV, PV) – bundesweit
20252026
– Tag183,75 €193,75 €
– Woche1.286,25 €1.356,25 €
– Monat5.512,50 €5.812,50 €
– Jahr66.150,00 €69.750,00 €

Bemessungsgrundlagen für freiwillig Versicherte in der GKV

Mindestbemessungsgrundlagen monatlich
bundesweit
20252026
– allgemein1.248,33 €1.318,33 €
– Existenzgründer1.248,33 €1.318,33 €
– hauptberuflich Selbstständige1.248,33 €1.318,33 €
Regelbemessungsgrenze – hauptberuflich Selbstständige5.512,00 €5.812,00 €

Einkommensgrenzen, Hinzuverdienste

Einkommensgrenzen
bundesweit
20252026
Geringverdienergrenze für Auszubildende
– Tag10,83 €10,83 €
– Woche75,83 €75,83 €
– Monat325,00 €325,00 €
Geringfügigkeitsgrenze556,00 €603,00 €
Familienversicherung
Minijobber
– Monat556,00 €603,00 €
Sonstige Einkünfte (ohne Minijobs)
– Monat535,00 €565,00 €
Rentenunschädlicher Hinzuverdienst vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Bezieher einer Vollrente wegen Alters
– Jahrentfälltentfällt
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
– Jahr19.661,25 €20.763,75 €

Geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV)

Minijobs
bundesweit
20252026
Geringfügigkeitsgrenze
– Tag18,53 €20,10 €
– Woche129,73 €140,70 €
– Monat556,00 €603,00 €
Beitrag zur Rentenversicherung
Mindestbemessungsgrundlage in der RV für geringfügig Beschäftigte175,00 €175,00 €
Mindestbeitrag in der RV für geringfügig Beschäftigte32,55 €32,55 €
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur
Krankenversicherung (KV)13,00%13,00%
Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt5,00%5,00%
Rentenversicherung (RV)15,00%15,00%
Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt5,00%5,00%
Aufstockungsbeitrag zur
Rentenversicherung3,60%3,60%
Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt13,60%13,60%
Steuer
Einheitliche Pauschsteuer2,00%2,00%
Übergangsbereich
Übergangsbereich Beginn (monatlich)556,01 €603,01 €
Übergangsbereich Ende (monatlich)2.000,00 €2.000,00 €
Übergangsbereich Faktor F0,66830,6619
Vereinfachte Formel zur Beitragsberechnung1,143174732*AE – 286,3494631351,145937223*AE – 291,874445240

Monatliche Mindestarbeitsentgelte

Mindestarbeitsentgelte20252026
BundesgebietBundesgebiet
Menschen mit Behinderung
Kranken- und Pflegeversicherung (KV, PV)749,00 €791,00 €
Rentenversicherung2.996,00 €3.164,00 €
Auszubildende und Praktikanten
Renten- und Arbeitslosenversicherung (RV, AV)37,45 €39,55 €

Höchstbeitragszuschuss für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder und Mitglieder der PKV

Höchstbeitragszuschüsse (monatlich)
bundesweit
20252026
Krankenversicherung (KV)
mit Anspruch auf Krankengeld471,32 €508,59 €
ohne Anspruch auf Krankengeld454,78 €491,16 €
Pflegeversicherung (PV)
bundeseinheitlich99,23 €104,63 €
Ausnahme: Bundesland Sachsen71,66 €75,56 €

Studentenbeitrag

Beiträge (monatlich)
bundesweit
2025 *2026 **
Krankenversicherung (KV) (ohne Zusatzbeitrag)82,99 €87,38 €
Pflegeversicherung (PV)29,23 €30,78 €
Pflegeversicherung (PV) für Kinderlose34,10€35,91 €
* = bis 07/25
** = seit 08/25

Regelbeitrag für Selbstständige in der RV

Beitragssatz – monatlich
(gemäß Beitragssatz)
20252026
in Prozent18,60%18,60%
ergibt monatlich696,57 €735,63 €

Sachbezüge (monatlich)

Art des Sachbezugs
bundesweit
20252026
Freie Verpflegung333,00 €345,00 €
Freie Unterkunft282,00 €285,00 €
Gesamtsachbezugswert615,00 €630,00 €

Gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohn
bundesweit
20252026
pro Stunde12,82 €13,90 €

Quelle: SOLEX

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Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Wie jedes Jahr wird die Ankündigung der neuen Zahlen über die Rechengrößen in der Sozialversicherung mit großem Getöse in der Öffentlichkeit diskutiert, als stecke eine politische Absicht dahinter, die man noch schnell in die eine oder andere Richtung verändern könne. Ähnlich wie bei der Ankündigung, das Bürgergeld auch 2026 nicht zu erhöhen, sind die Zahlen aber nur die Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsgrundlagen.

Rechtsgrundlage

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für jedes Kalenderjahr fortzuschreiben. Mit dem jetzt bekannt gewordenen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für das Jahr 2026 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2025 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2024 fortgeschrieben. Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt 5,16 Prozent. Für die Bestimmung des (endgültigen) Durchschnittsentgelts für das Jahr 2024 ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 für die alten Länder in Höhe von 5,26 Prozent maßgebend.

Daraus ergeben sich folgende Werte:

MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung8.450 €101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche RV10.400 €124.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung6.450 €77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955 €47.460 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung für 2026
51.944 €
endgültiges Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung
47.085 €

Quelle: BMAS

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