Beitragsbesmessungsgrenzen 2026

Wie jedes Jahr wird die Ankündigung der neuen Zahlen über die Rechengrößen in der Sozialversicherung mit großem Getöse in der Öffentlichkeit diskutiert, als stecke eine politische Absicht dahinter, die man noch schnell in die eine oder andere Richtung verändern könne. Ähnlich wie bei der Ankündigung, das Bürgergeld auch 2026 nicht zu erhöhen, sind die Zahlen aber nur die Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsgrundlagen.

Rechtsgrundlage

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für jedes Kalenderjahr fortzuschreiben. Mit dem jetzt bekannt gewordenen Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die neuen Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung insbesondere für das Jahr 2026 festgelegt werden. Bei den Rechengrößen der Sozialversicherung handelt es sich um relevante Kenngrößen der Sozialversicherung für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht, wie zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2026 zu bestimmen, werden die Werte für das Jahr 2025 mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Lohnzuwachsrate) im Jahr 2024 fortgeschrieben. Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt 5,16 Prozent. Für die Bestimmung des (endgültigen) Durchschnittsentgelts für das Jahr 2024 ist nach den gesetzlichen Vorschriften die Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 für die alten Länder in Höhe von 5,26 Prozent maßgebend.

Daraus ergeben sich folgende Werte:

MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung8.450 €101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche RV10.400 €124.800 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung6.450 €77.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.955 €47.460 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung für 2026
51.944 €
endgültiges Durchschnittsentgelt 2024 in der Rentenversicherung
47.085 €

Quelle: BMAS

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