Schatte von Mutter, Vater, Kind vor einer Wand mit den Sternen Europas

Ukraine-Flüchtlingen droht Rechtskreiswechsel

Mit dem Entwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetz sollen Personen, die erstmals nach dem 31. März 2025 eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz aufgrund der Anwendung der Richtinline 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) erhalten oder beantragt haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht mehr Grundsicherung nach SGB II (Bürgergeld). Der Gesetzentwurf vom 8. August 2025 dient der Umsetzung einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages für die 21. Wahlperiode.

keine Einsparungen

Politisch begründet wurde die Vereinbarung vor allem mit Einsparmöglichkeiten bei den Sozialleistungen. Die geplante Umstellung von Bürgergeld auf Asylbewerberleistungen für ukrainische Flüchtlinge, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, wird allerdings keine großen Einsparungen bringen und könnte sogar zu höheren Kosten für die Unterbringung führen. (Süddeutsche Zeitung)

keine schnellere Arbeitsmarktintegration

Auch eine schnellere Arbeitsmarktintegration von ukrainischen Flüchtlingen scheint mit dieser „Reform“ mehr als fraglich und hängt eher von individuellen Faktoren ab.

Stellungnahme

Der paritätische Gesamtverband hat zum Gesetzentwurf eine Stellungnahme veröffentlicht. Den geplanten Rechtskreiswechsel lehnt er grundsätzlich und mit Verweis auf eine Vielzahl von Problemen ab. Mit den geplanten Regelungen werden aus Sicht des Verbandes Armut gravierend verschärft und vulnerable Personen besonders getroffen, für die Arbeitsmarktintegration sind hingegen Rückschritte zu erwarten. Zudem ist mit Mehrausgaben und zusätzlichem Verwaltungsaufwand für die Kommunen zu rechnen. 

Quellen: BMAS, Paritätischer Gesamtverband, Süddeutsche Zeitung, FOKUS-Sozialrecht

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