Wegen der Insolvenzwelle im Pflegebereich stellte die CDU/CSU-Fraktion eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung der mittel- bis langfristigen Entwicklungen im Pflegemarkt.
Anstieg der pflegebedürftigen Menschen
In ihrer Antwort berichtet die Bundesregierung, dass den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung 2023 des Statistischen Bundesamtes zufolge die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von rund fünf Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen werde. Dies entspreche einer Zunahme von rund 37 Prozent, führt die Bundesregierung weiter aus. Insofern sei zu erwarten, dass auch die Nachfrage nach Angeboten der pflegerischen Versorgung in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.
Pflege zu Hause stegt weiter
Dabei ist der Antwort zufolge zu beachten, dass hinsichtlich der prognostizierten Anstiege Unterschiede zwischen den Ländern beziehungsweise zwischen einzelnen Regionen zu erwarten sind. Die Entwicklung des Pflegemarkts wird zudem auch von den nachgefragten Versorgungsarten beeinflusst, wie die Bundesregierung des Weiteren schreibt. So sei der Anteil der pflegebedürftigen Personen, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt wurden, in den vergangenen Jahren weiter angestiegen.
Neue Wohnformen
„Laut aktueller Pflegestatistik werden etwa 84 Prozent der Pflegebedürftigen (4,17 Millionen) zu Hause durch pflegende An- und Zugehörige und/oder ambulante Pflegedienste versorgt“, heißt es in der Antwort ferner. Auch vor diesem Hintergrund sei zu beobachten, dass viele Träger neue Wohnformen aufbauen, die das Ziel verfolgen, Angebote klassischer Pflegeheime zu substituieren. In der Regel seien dies Angebote, die betreutes Wohnen, Tagespflege sowie Unterstützung durch ambulante Pflegedienste kombinieren.
Zentrale Rolle privater Träger
In Bezug auf den prognostizierten Ausbau der Pflegeinfrastruktur nehmen private Träger von Pflegeeinrichtungen der Bundesregierung zufolge eine zentrale Rolle ein. Bereits seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 trügen private Träger dazu bei, „dass das Angebot an Pflegeeinrichtungen den steigenden Bedarfen für pflegerische Leistungen entsprechen kann und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird“.
Anteil der Privaten im ambulanten Bereich
Insbesondere im ambulanten Bereich sei der Anteil privater Träger dabei stetig gewachsen, schreibt die Bundesregierung. Dieser betrage laut der aktuellen Pflegestatistik rund 68 Prozent (10.430 von insgesamt 15.376 ambulanten Pflegediensten). Im stationären Bereich, wo ein weniger starker Anstieg der privaten Träger zu verzeichnen sei, betrieben private Träger laut aktueller Pflegestatistik zirka 43 Prozent aller stationären Einrichtungen (6.876 von insgesamt 16.115 Einrichtungen).
Vorrang privater Träger
Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, besteht nach dem Recht der Pflegeversicherung die Verpflichtung, die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbstständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten. Freigemeinnützige und private Träger haben den Angaben zufolge Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Unabhängig von ihrer Trägerschaft haben alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen laut Bundesregierung „die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben und Nachweispflichten – insbesondere zur Personalausstattung und -entlohnung sowie zur Qualitätssicherung – einzuhalten“.
Quellen: Bundestag, Tagesschau
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