Sozialmissbrauch und Kündigungswellen, weil das Bürgergeld so hoch sei, dass die Arbeit sich nicht mehr lohne. Vor allem die Springerpresse versucht seit Monaten, Stimmung gegen gegen Sozialleistungsbezieher zu machen. Neben Flüchtlingen und potentiellen Empfängern der noch gar nicht existierenden Kindergrundsicherung, sind vor allem Menschen im Visier, die Bürgergeld beziehen.
Was ist dran an den Behauptungen?
- Sämtliche „Berechnungen“, nachdem man mit Bürgergeld mehr verdienen kann als mir „ehrlicher Arbeit“, haben sich als falsch herausgestellt. Beispiel Jens Spahn.
- Dass die Sozialausgaben in unermessliche Höhen steigen, ist wissenschaftlich nicht haltbar, wie neulich hier im Beitrag „Sozialstaat explodiert?“ dargelegt.
- Angeblichen Kündigungswellen als Folge der Bürgergeld-Einführung lassen sich nicht belegen.
Kündigungswellen?
Am 22. Februar gab es dazu eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Bsirske (auf Seite 54). Er wollte wissen, welche Informationen, beispielsweise in Form von verlässlichen statistischen Daten zum Übergang von Beschäftigung in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, der Bundesregierung hinsichtlich der These vorlägen, dass es seit der Einführung des Bürgergeldes im Jahr 2023 zu einer Welle massenhafter Kündigungen gekommen sei, und welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehe.
Niedrigster Zugang zur Grundsicherung seit Einführung des SGB II
Die Antwort lautete, dass es zu dieser These keine empirischen Befunde gäbe. Im Jahr 2023 gäbe es nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 3,28 Millionen Zugänge in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Das seien 2,0 Prozent bzw. 64.000 mehr Zugänge als im Jahr 2022. Die Zugänge aus Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt in Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II lagen im Jahr 2023 jedoch mit 341.000 Zugängen um 13,7 Prozent bzw. 54.000 Zugängen niedriger als im Jahr 2022.
Damit gab es im Jahr 2023, dem Jahr der Einführung des Bürgergeldes, den bislang niedrigsten Zugang an Arbeitslosen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt seit ihrer Einführung im Jahr 2005. Gleichzeitig ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahresverlauf 2023 saisonbereinigt weiter gestiegen.
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Damit ist wieder mal klar, dass es sich bei all dem um Fakenews-Kampagnen handelt, um Stimmung gegen „die da unten“ zu machen. Nachzulesen auch im Tagesspiegel, im Spiegel, bei tacheles e.V. und in der ZEIT.
Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, BILD, Tagesschau
Abbildung: pixabay.com fake-news-4881486_1280.jpg