Das ist die Befürchtung von RKI-Chef Lothar Wieler. In einer Online-Diskussionsveranstaltung mit dem sächsischen Ministerpräsidenten sprach er von einer „ernsten Notlage“.
Corona-Virus liebt Kontakte
Ist es sinnvoll in so einer Situation die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ für beendet zu erklären? Sicher nur, wenn gleichzeitig dringend notwendige adäquate Mittel zur Bekämpfung des Virus beschlossen werden. Wie wir alle seit Anfang 2020 wissen, verbreitet sich SarsCov2 und hier ganz besonders die Delta-Variante liebend gerne durch möglichst viel Kontakte. Als effektivstes Mittel zur Eindämmung haben sich Kontaktreduzierungen erwiesen. Seitdem es die Impfung gibt, gilt sie allerdings als der Königsweg. Die Impfung war tatsächlich nach zwei „Schüssen“ hochwirksam gegen die ursprüngliche Virusvariante.
Impfen!
Allerdings gibt es zwei Probleme:
- Zu viele Impfverweigerer
- Delta erfordert 3 Impfungen
Um mit Impfungen, sei es die dritte Impfung oder gar erst die erste und zweite bei Menschen die letztlich doch überzeugt werden konnten, einen Weg aus der Notlage hinzukriegen, vergeht allerdings viel Zeit. Also bleibt als Sofortmaßnahme die Reduzierung von Kontakten.
veränderter Gesetzentwurf
Heute (Donnerstag) wird in Bundestag und Bundesrat (Freitag) über den Gesetzentwurf der Möchtegern-Koalition beraten. Dieser stieß gleich nach Veröffentlichung auf massive Kritik, vor allem weil er unzureichend sei.
Expertenanhörung
Anfang dieser Woche fand dann eine Expertenanhörung statt. Gleichzeitig gab es auch schon Änderungsanträge aus Reihen der Koalition zum eigenen Gesetzentwurf. Einer der Haupkritikpunkte vieler Experten war, dass ohne die Feststellung der epidemischen Notlage nach Paragraf 5 IfSG die Auswirkungen der Pandemie nicht
zu beherrschen seien, da in der geplanten Neufassung des Paragrafen 28a Absatz 7 keine wirksamen Vorkehrungen zur Erreichung von Kontaktbeschränkungen mehr aufgeführt seien. Somit stünde dem bisher ungebremsten Verlauf der Pandemie in diesem Winter kein wirksames Instrumentarium mehr entgegen.
Zuständigkeit der Länder
Möglichkeiten zur Kontaktbeschränkung soll es im veränderten Entwurf nun doch geben. Mit Zustimmung ihrer Parlamente können die Länder Kontakte beschränken, bestimmte Freizeit- und Kulturveranstaltungen absagen oder einzelne Schulen schließen, wenn es einen Corona-Ausbruch gibt. Die Länder bestimmen außerdem, ob im öffentlichen Raum 3G oder 2G gilt. Auch die Möglichkeit von 2G+ gibt es – dass also nur Geimpfte und Genesene mit negativem Test in Kinos, Museen oder Bars dürfen.
Mehr Einschränkungen im Arbeitsbereich
Schulen und Kitas sollen aber möglichst offen bleiben, stattdessen liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen diesmal auf dem Arbeitsbereich. Dort soll 3G für alle Beschäftigten gelten, die bei der Arbeit Kontakt zu anderen haben. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, und der Arbeitgeber ist zur Kontrolle verpflichtet. Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht künftig täglich einen negativen Test. Wenn sich Beschäftigte verweigern, können Arbeitgeber sie ins Homeoffice schicken. Auch eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder die Kündigung in letzter Konsequenz sind denkbar. Außerdem sollen alle, für die es möglich ist, von zuhause aus arbeiten.
Zustimmung fraglich
Die CDU hat schon angekündigt, dass sie dem Gesetz im Bundestag nicht zustimmen wird, er sei nicht ausreichend. Ob die Länderkammer zustimmt, ist ungewiss. Weitgehend unstrittig sind die Verlängerung der Ausnahmemaßnahmen in den Sozialgesetzbüchern, deren Auslaufen bisher an die „epidemische Lage“ geknüpft war.
Quellen: Bundestag, Tagesschau, FOKUS-Sozialrecht
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