Zurückhaltend hat sich der Bundesrat am 8. Juni 2018 zu den Plänen der EU-Kommission geäußert, eine Europäische Arbeitsagentur zu errichten. Zwar unterstützen die Länder das damit verbundene Anliegen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu stärken und europaweit faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Sie warnen aber vor einer Kompetenzüberschreitungen seitens der EU in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.
Die Aufgaben und Befugnisse einer solchen EU-Behörde sollten deshalb klar definiert werden. Außerdem müsse ihr Mehrwert geprüft werden, wobei besonders darauf zu achten sei, dass es nicht zu Dopplungen mit Tätigkeiten von bereits bestehenden Agenturen wie dem Europäischen Netzwerk für öffentliche Arbeitsverwaltungen kommt.
Ausdrücklich betonen die Länder in ihrer Stellungnahme, dass die Beteiligungsrechte der Sozialpartner bei der Schaffung der Europäischen Arbeitsbehörde erhalten bleiben müssen.
Das soll die EU-Arbeitsagentur leisten
Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll die Europäische Arbeitsagentur helfen, faire Arbeitsbedingungen für die rund 17 Millionen EU-Bürger zu sichern, die jenseits der eigenen Grenzen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten. Auch für die 1,4 Berufspendler wäre sie zuständig.
Die Agentur soll über Jobangebote in der EU informieren und Arbeitnehmer sowie Unternehmen beraten, wenn es um unterschiedliche Sozialversicherungsvorschriften geht. Darüber hinaus soll sie, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Einhaltung von EU-Regeln überwachen, beispielsweise zur Entsendung von Arbeitern.
140 Mitarbeiter und 50 Millionen Euro sieht die EU-Kommission für die neue Behörde vor, die ihre Arbeit bereits 2019 aufnehmen soll.
Quelle und Drucksachen: 98/18 der 968. Sitzung des Bundesrates am 08.06.2018
Abbildung: pixabay.com – kirkandmimi